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ELENA wird ausgeweitet – Kritik wächst

Heute am 1. Juli erreicht der Elektronische Entgeltnachweis, kurz ELENA, eine neue Stufe, denn ab heute sind Arbeitgeber dazu verpflichtet neben den digitalen Einkommensnachweisen auch ziemlich sensible Daten für jeden Mitarbeiter zu melden.

U.a. müssen sensible Daten zur Kündigung eingetragen werden: Wann endete das Arbeitsverhältnis? Wie? Wer hat gekündigt? Wie wurde die Kündigung zugestellt? Basiert die Entlassung auf vertragswidrigem Verhalten? Wenn ja, was war der Grund? Gab es vorher Abmahnungen?

Auf all diese Daten können dann zukünftige Arbeitgeber und auch Ämter zugreifen. Offiziell heißt es, es solle dem Bürokratieabbau dienen. Doch Datenschützer sind hier skeptisch, da hier massiv in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer eingegriffen wird. Ab 2012 dienen diese Daten übrigens auch zur Berechnung des Arbeitslosengelds, d.h. wer Probleme im Job hatte, kann auch mit weniger Leistungen rechnen. Etliche Betriebe, darunter auch viele aus Handwerk und Dienstleistung sprechen sich erneut gegen ELENA aus.

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