Bad Mieten & Vermieten

Die Sanierung des Bades

Plant man eine umfangreiche Sanierung des Badezimmers, ist es unumgänglich, mit den eigenen handwerklichen Fähigkeiten schonungslos ins Gericht zu gehen. Hat der Vermieter erst einmal das Gefühl, dass der vorgelegte Sanierungsplan nicht realistisch ist, schiebt er schnell einen Riegel vor das Projekt. Auch gilt es zu beachten, dass kleine Schönheitsreparaturen steuerlich nur absetzbar sind, wenn sie von einem Unternehmen durchgeführt wurden. Welche Kosten der Vermieter bei Sanierungen übernehmen muss, hängt von den Umständen ab.

Welche Kosten muss der Vermieter also übernehmen?
Generell ist der Vermieter für große und kleine Schäden verantwortlich. Das heißt, dass er sich bei abnutzungsunabhängigen Schäden im Badezimmer selbstverständlich um die Reparaturen/Erneuerungen kümmern muss. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Paragraph 535,  eindeutig festgelegt.

In manchen Mietverträgen verstecken sich Klauseln über die Eigenverantwortlichkeit bei Bagatellschäden, aber diese Klauseln sind nur rechtens, wenn der Schaden einen Teil des Wohnraumes betrifft, der häufig durch den Mieter genutzt (abgenutzt) wird. Im Bad zählen zu diesen Bereichen zum Beispiel Lichtschalter, Waschbecken, Steckdosen, Badewannen, Duschköpfe, WC-Schüsseln und -spülungen sowie Fensterläden und Türklinken. Hinter dieser Regelung steht die Intention, dass der Mieter mit sämtlichen Installationen der Wohnung pfleglich umgeht.

Hat man in seinem Mietvertrag eine solche Klausel stehen, muss man die Kosten für Kleinreparaturen zwar selber tragen, doch gibt es, dank eines Gerichtsurteils des BGH, eine Obergrenze für solche Reparaturen von 77 Euro, wobei aufgrund von Preissteigerungen auch 100 Euro als noch angemessen anzusehen sind.
Für alle Bagatellreparaturen eines Jahres liegt die Obergrenze bei 153 bis 205 Euro. Vertragsklauseln, die besagen, dass der Mieter sämtliche Kosten bis zu einem, vom Vermieter festgelegten, Höchstbetrag selber zahlen muss, sind ungültig, weil nicht mit dem Mietrecht zu vereinbaren. Kleine Schönheitsreparaturen können übrigens als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzt werden, solange sie nicht vom Mieter selbst durchgeführt wurden.

Ist das Badezimmer schon über eine Dekade alt und weist Abnutzungserscheinungen am Waschbecken oder an den Fliesen auf, kann man vom Vermieter ebenfalls verlangen, dass das Bad saniert oder sogar modernisiert wird. Der Vermieter kann nach solchen Verschönerungen allerdings die Kosten anteilig zu 11% auf den Mieter umlegen. Vorab sollte man also immer ein Gespräch mit dem Vermieter führen, in dem die Kostenfrage geklärt wird. Das Ausmaß der Reparaturen und die Kulanz des Vermieters sind entscheidend, ob und wie viel man als Mieter für sein neues Badezimmer selbst zahlt.

Was gibt es sonst zu beachten?
Bei Modernisierungen im Badezimmer sollte man sämtliche Neuerungen auch unter Berücksichtigung der eigenen Zukunft planen. Besonders wenn man vorhat, den Rest seines Lebens in der Wohnung zu verbringen, sollte man sich von Fachleuten in Sachen barrierefreies Bad beraten lassen.

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