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Die Mini-GmbH ist ein Erfolgsmodell – Der Teufel steckt im Detail

Seit dem 1. November 2008 können Gründer als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmieren. Zum ersten Geburtstag haben sich schon fast 20.000 Gründer für die im Volksmund Mini-GmbH genannte Rechtsform entschieden. „Damit hat sich diese neue Kapitalgesellschaft innerhalb von nur zwölf Monaten bei Gründern etabliert“, urteilt Bernd Kraus, Geschäftsleiter des Bonner Gründungsdienstleisters Go Ahead.

Besonders attraktiv ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für die mehreren Hunderttausend Ein-Mann-Betriebe und Kleinunternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie und den freien Berufen. Insbesondere als UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG oder zur Schaffung eines Holding- Modells. Denn sie konnten lange Zeit in Deutschland nur als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft firmieren, wenn sie nicht das Geld für die Gründung einer haftungsbeschränkenden Kapitalgesellschaft wie der GmbH (25.000 EURO) oder AG (50.000 EURO) aufbringen konnten. Fazit: Ausgerechnet die Unternehmer mit dem geringsten Kapital trugen in Deutschland das größte persönliche Haftungsrisiko.

Erst 2003 mit der Zulassung der britischen Limited konnten auch Kleinunternehmer in Deutschland ohne großen bürokratischen Aufwand und schon ab einem britischen Pfund Stammkapital ihre Haftung beschränken. „Der Run auf die Limited war so groß, dass die Regierung im November 2008 eine deutsche Alternative – die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auflegte“, sagt Bernd Kraus, Geschäftleiter des Gründungsdienstleisters Go Ahead in Bonn, der sich auf die Begleitung von Limited- und UG-Gründern spezialisiert hat.

Ob die Mini-GmbH auch langfristig ein Erfolgsmodell bleibt, muss sich allerdings in den nächsten zwei bis drei Jahren noch erweisen: Wenn die ersten Betriebe die harte Gründungsphase überstanden haben und in Richtung vollwertiger GmbH marschieren. Denn neben vielen Erleichterungen bei den Gründungsformalitäten hat der Gesetzgeber den Mini-GmbH-Gründern auch eine strikte Ansparpflicht verordnet. „Mit der Mini-GmbH können Gründer zwar bereits mit einem EURO Stammkapital an den Start gehen“, warnt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Go Ahead-Geschäftsführer und Honorarprofessor an der Universität Mannheim. „Sobald UG-Gründer jedoch Gewinne machen, sind sie verpflichtet, ein Viertel ihres Jahresüberschusses als Rücklage in die Bilanz einzustellen. Und zwar so lange, bis das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital von 25.000 EURO angespart ist.“

Zudem erweisen sich die sog. Musterprotokolle, welche eine kostengünstige Gründung gewährleisten sollen, in der gerichtlichen Praxis als echte Kostenfalle: So führt bereits der erste Geschäftsführerwechsel zur Notwendigkeit, der Gesellschaft eine individuelle Satzung zu geben; sonst fehlt die – häufig notwendige – Befreiung vom Insichgeschäft, § 181 BGB. Daher wird Go Ahead die Gründung der Mini-GmbH mit einer vollwertigen Satzung fördern. Diesen Vorteil genießen bereits die Limited-Kunden ohne Aufpreis.

Fazit: Die Feuerprobe für die UG kommt erst noch, wenn die ersten Insolvenzfälle vor Gericht entschieden werden. Dann nämlich werden die Insolvenzverwalter und Richter akribisch in der Retrospektive prüfen, ob die UG-Gründer die neue Rechtsform genau so verstanden haben wie der Staat es sich gedacht hat – als GmbH auf Raten. Wer dieses Risiko nicht eingehen will, eine Ansparpflicht ablehnt, aber trotzdem dauerhaft die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft nutzen will, ist mit der Limited nach wie vor besser bedie

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