Hausbau

Dämmpflicht: Das sind die Ausnahmen

cc by wikimedia/ Riisipuuro

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Wir haben an dieser Stelle ja bereits darüber berichtet, dass die Energiesparverordnung Hauseigentümern vorschreibt bis Ende dieses Jahres unter anderem ihre oberste, begehbare Geschossdecke zu dämmen. Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen, die Hausbesitzer prüfen sollten. Darauf weist aktuell der Eigentümerverband Haus & Grund hin.

Befreit sind alle Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 in das Haus eingezogen sind. Sie können sich also mit dem Dämmen Zeit lassen, denn an sich ist die Aktion ja sinnvoll. Als eine weitere Ausnahmen nennen die Experten massive Decken, die seit 1969 errichtet wurden.

Dies gelte auch für Holzdecken, egal wie alt sie sind. Damit seien viele Hauseigentümer nicht direkt von der Dämmpflicht betroffen. Grundsätzlich sollte man sich natürlich genau informieren, ob und wie die Verordnung auf einen zutrifft. Übrigens, wer sich ein altes Haus gekauft hat, hat generell zwei Jahre Zeit die Dämmpflicht umzusetzen.

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