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BGH: Rechte von Fernwärme-Kunden gestärkt

cc by wikimedia/ Geierunited

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Immer wieder hört man auch im Bereich der Fernwärme von Preiserhöhungen, deren Gründe für die Kunden meist nicht genau ersichtlich sind und die auch in den Augen vieler übermäßig hoch sind. Zwei Kunden haben sich erfolgreich zur Wehr gesetzt und bekamen recht von den Richtern des Bundesgerichtshofs.

Nach den beiden Urteilen sind in Fernwärme-Verträgen Klauseln zur Preisanpassung nur dann gültig, wenn sie sich an den Kosten des Wärmelieferanten orientieren. Zudem müssen die Verträge so transparent gestaltet sein, dass die Kunden den vollen Umfang der Preissteigerung auch genau und frühzeitig erkennen können.

In dem einen Fall ging es um einen Kunden, dessen Energieversorger den Preis für die Farnwärme an den für leichtes Heizöl gekoppelt hatte, obwohl die Wärme mit Erdgas erzeugt wurde. In dem anderen Fall wurde ein wichtiger Faktor zur Berechnung des neuen Preises dem Kunden nicht offengelegt.

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