Mieten & Vermieten

BGH: Pauschaler Betriebskostenzuschlag nicht rechtens

cc by flickr/ Images_of_Money

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Wir alle mussten in den letzten Jahren miterleben, wie Kosten für Strom und Gas und die Betriebskosten immer weiter stiegen. Ein Trend, bei dem leider noch kein Ende in Sicht ist. Auch die Mieten selbst werden vielerorts immer höher. So kommen offenbar manche Vermieter auf die Idee die Betriebskosten einfach pauschal zu erhöhen ohne konkrete Gründe. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte dies für nicht rechtens.

In dem konkreten Fall hatte ein Vermieter die bisherigen Betriebskosten pauschal um zehn Prozent erhöht und bezeichnete dies als „Sicherheitszuschlag“ für mögliche Kostensteigerungen. Ein solches Verhalten sei laut den Richtern des BGH nicht hinzunehmen.

Eine Steigerung der Betriebskosten müsse sich stets auf konkrete Entwicklungen stützen. Als Grundlage könne hier zum Beispiel die letzte Betriebskostenabrechnung dienen oder aber Preisentwicklungen, die schon jetzt so gut wie sicher seien. Abstrakte Erhöhungen seien jedoch nicht gerechtfertigt.

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