Mieten & Vermieten

BGH: Kündigung wegen Eigenbedarf auch aus beruflichen Gründen

cc by flickr/ das_sabrinchen

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Besonders, wer eine Wohnung von einer Privatperson mietet, muss damit rechnen, dass man irgendwann aus Eigenbedarf eine Kündigung erhält. Laut eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs ist dies auch dann möglich, wenn der Vermieter die Wohnung aus beruflichen Gründen für sich oder ein Familienmitglied braucht.

In dem konkreten Fall ging es um einen Anwalt, der im selben Haus, in dem auch er mit seiner Familie wohnte, eine Wohnung an eine andere Familie vermietet hatte. Seine Frau wollte die vermietete Wohnung nun jedoch für ihre eigene Kanzlei nutzen. Daher wurde der eingemieteten Familie gekündigt. Als diese Widerspruch einlegte, erhob der Vermieter Räumungsklage.

Gaben die Vorinstanzen noch den Mietern Recht, entschieden die Richter des BGH anders: Eine Eigenbedarfskündigung sei auch für eine gewerbliche Nutzung rechtens, wenn der Vermieter selbst oder eines seiner Familienmitglieder die Räume nutzen wolle. Verstärkt werde dies noch einmal, wenn sich die besagte Wohnung und die Wohnung des Vermieters in einem Haus befinden. Solch eine Kündigung sei jedoch nur möglich, wenn sie für die Mieter keine unerträgliche Härte darstelle, wenn zum Beispiel vergleichbare Ersatzwohnungen deutlich teurer sind.

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