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Betriebskostenabrechnung: Kosten müssen aufgeschlüsselt werden

cc by flickr/ Images_of_Money

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So manch einer fürchtet die alljährliche Betriebskostenabrechnung, denn auch diese steigt gerne wie die Energiepreise immer weiter an. Jeder Mieter sollte grundsätzlich die einzelnen Posten genau auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Damit dies gewährleistet ist, müssen natürlich die Kosten auch einzeln und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Ist dies nicht der Fall, so ist die Betriebskostenabrechnung unwirksam, wie aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervorgeht.

In dem konkreten Fall hatte ein Vermieter über Jahre bestimmte Kosten unter dem Posten „Instandhaltung“ zusammengefasst. Der Mieter hatte dies stets hingenommen, doch als die Nachzahlung zu hoch wurde, weigerte er sich diese Kosten zu begleichen und verlangte vorher eine genaue Aufschlüsselung.

Die Richter gaben ihm am Ende Recht. Die Kosten in einer Betriebskostenabrechnung müssten genau aufgeschlüsselt werden, denn ansonsten sei die Abrechnung unwirksam. Dies sei auch der Fall, wenn diese Praxis in den Vorjahren vom Mieter hingenommen worden sei. Als Mieter hat man also generell ein Recht einen genauen Überblick über die Kosten zu erhalten.

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