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Zweitschlüssel

    Mieten & Vermieten

    Zweitschlüssel: Vermieter darf keinen aufbewahren

    Vermieter dürfen nicht einfach die Wohnung eines ihrer Mieter betreten. Sie müssen sich stets vorher ankündigen. So weist der Mieterverein München darauf hin, dass Vermieter in diesem Zusammenhang auch keinen Zweitschlüssel für die Wohnung des Mieters aufbewahren dürfen. Sollte dies der Fall sein, hat ein Mieter das Recht das Schloss auszutauschen. Jedoch bewahrt man dieses am besten auf und baut es beim Auszug wieder ein. Man kann den Vermieter natürlich aber darüber informieren, wo sich ein möglicher Zweitschlüssel befindet. Dies…

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