Für viele Mieter ist ein Garten, den sie mitbenutzen dürfen, ein echter Gewinn. Doch nicht in allen Fällen gilt dieser gleich als Rechtfertigung für eine Mieterhöhung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbands Haus & Grund hinweist. In dem konkreten Fall hatten Mieter einer...
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