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Artikel Tagged ‘Urteil’

Urteil: Heizkostenabrechnung bei Zentralheizung gut prüfen

3. Februar 2012
cc by flickr/ Manchester Library

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Wer in einem Mietshaus mit Zentral- oder Fernwärmeheizung wohnt, der sollte ganz genau seine Heizkostenabrechnung prüfen, denn es kommt offenbar häufiger vor, dass Vermieter nicht nach dem eigentlichen Verbrauch abrechnen, sondern pauschal einfach die Abschlagszahlungen an den Versorger in Rechnung stellen. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs hin.

In dem Fall ging es um eine Mieterin, die sich geweigert hatte, eine pauschale Nachzahlung für die Heizkosten zu zahlen. Der Vermieter habe nach den Vorauszahlungen die Kosten errechnet und nicht nach dem eigentlichen Verbrauch.

Am Ende gaben die Richter der Mieterin Recht. Eine Abrechnung anhand von Vorauszahlungen könne in den Augen des Bundesgerichtshofs zu Ungerechtigkeiten führen. Entscheidend sei der eigentliche Verbrauch. Daher raten die Experten vom Deutschen Mieterbund nun, bei der Heizkostenabrechnung darauf zu achten, ob der eigentliche Verbrauch angegeben sei. Ist dies nicht der Fall sollte man ihn erfragen. Stutzig sollten Mieter zudem werden, wenn sich die Zahlung zum vorherigen Jahr nicht geändert habe oder der Betrag sehr glatt sei.

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Lärm bei den Nachbarn: Vermieter in der Pflicht

1. Februar 2012
cc by flickr/ lilli2de

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Besonders in Großstädten können einige ein Lied über laute Nachbarn singen. Was passiert jedoch, wenn der Lärm fortwährend vom Nachbargrundstück und nicht aus dem eigenen Haus kommt? Auch hier haben Mieter das Recht die Miete zu mindern, denn der Vermieter ist in der Pflicht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor.

In dem konkreten Fall war die Lage, als die Mieter in ihre Wohnungen einzogen, noch ruhig. Doch dann kam das benachbarte Hostel auf die Idee, einen Stromgenerator in den angrenzenden Innenhof zu stellen. Dieser tönte auch nachts noch in einer Lautstärke, der mit dem Geräusch eines laufenden LKW-Motors vergleichbar war.

Die Mieter in dem Haus neben dem Hostel verlangten daraufhin von ihrem Vermieter zu handeln, doch dieser unternahm zunächst nichts. Die Mieter wehrten sich weiter und der Fall landete vor Gericht. Die Richter sahen hier durchaus den Vermieter in der Pflicht. Zudem hätten Mieter in solch einem Fall das Recht die Miete für die Dauer des Lärms um 20 Prozent zu mindern. Der Lärm auf dem Nachbargrundstück versetze auch alle umliegenden Wohnungen nicht mehr in ihren vertragsgemäßen Zustand. Der Vermieter könne daher von seinem gesetzlichen Abwehrrecht Gebrauch machen.

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Verleumdung des Vermieters: Fristlose Kündigung möglich

27. Januar 2012
cc by flickr/ Markus Rödder

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Auch wenn es zwischen Mieter und Vermieter immer mal wieder zu Streit kommen kann, ist dies natürlich noch lange kein Grund, dass die eine Partei die andere mit Beleidigungen oder sogar Verleumdungen anschwärzt. Der Vermieter darf in solch einem Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor, auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hinweist.

In den konkreten Fall hatte sich eine Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzung des Gartens gestritten. Sie kamen zu keiner Einigung, weswegen die Mieterin den Vermieter beleidigte. Dieser schickte ihr daraufhin eine Abmahnung, was die Frau jedoch offenbar nur noch mehr in Rage brachte. Sie rief bei der Bank des Vermieters an und wollte ihn dort in Misskredit bringen. Dieser reagierte wiederum mit einer fristlosen Kündigung.

Die Richter gaben am Ende dem Vermieter Recht, denn die Mieterin habe ihn ohne genauen Grund und ohne Wissen über seine Vermögenslage bei der Bank anschwärzen wollen. Der Streit über die Nutzung des Gartens rechtfertige dieses Verhalten in keinster Weise.

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Mieter muss rechtzeitig über Baumaßnahmen informiert werden!

2. Januar 2012
cc by flickr/ Herr_Bert

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So manch einem Mieter ist es bestimmt schon einmal passiert: Man wacht am nächsten Morgen auf und im Haus ist Baulärm oder es steht im schlimmstenfalls sogar einfach ein Gerüst vor dem Fenster. Leider gibt es immer wieder Vermieter, die ihre Mieter über Bauarbeiten nicht rechtzeitig oder gar nicht informieren. Wird der Mieter dadurch jedoch eingeschränkt, darf er sich laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, über das der Nachrichtensender n-tv berichtet, „querstellen“.

In dem konkreten Fall wurde vor einem Haus ein Baugerüst aufgebaut, zudem versperrten die Fahrzeuge der Baufirma die Zufahrt zur Garage. Der Vermieter hatte darüber nicht informiert und ein Mieter, der mit seinem Wagen nicht in die Garage kam, stellte daraufhin den Wagen vor der Zufahrt quer. Die Fahrzeuge der Firma kamen dadurch nicht mehr heraus. Das Unternehmen berechnete dem Vermieter dafür zusätzlich 1.000 Euro. Dieser verlangte wiederum, dass der Mieter die Kosten übernähme.

Die Richter waren jedoch auf der Seite des Mieters. Der Vermieter hätte seine Pflicht versäumt und nicht rechtzeitig informiert. So habe sich der Mieter nicht auf die Baumaßnahmen einstellen können und sei damit im Recht gewesen.

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Unpünktliche Mietzahlung: Fristlose Kündigung

21. Oktober 2011
cc by flickr/ steinhobelgruen

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Als Vermieter kann es einem natürlich passieren, dass ein Mieter keine Miete oder sie zu spät zahlt. Wer immer wieder nicht fristgerecht die Miete überweist, dem darf laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Darauf weist die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ hin.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der immer wieder die Miete später als vereinbart, beispielsweise erst zur Montasmitte zahlte. Der Vermieter mahnte ihn daraufhin mehrfach ab, was jedoch nichts brachte. So sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.

Die Richter des BGH in Karlsruhe gaben ihm Recht, denn der Mieter habe das Vertrauensverhältnis zerstört. Für den Vermieter sei eine Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses daher unzumutbar. Durch die Abmahnungen hätte der Mieter immer wieder die Chance gehabt, die Situation zu ändern. So werteten die Richter die Missachtung als gravierende Pflichtverletzung.

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