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Ausnahmsweise mal einigermaĂen erfreuliche Nachrichten aus dem Energiebereich. Normalerweise befassen wir uns hier immer wieder mit Preiserhöhungen bei Strom oder Gas, mit Problemen beim Anbieterwechsel und und und. So hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband nach eigenen Angaben mehrere Versorger wegen zweifelhafter Klauseln bei StromvertrĂ€gen abgemahnt. Und siehe da: Einige haben tatsĂ€chlich Verbesserungen vorgenommen!
So hĂ€tten sich laut den VerbraucherschĂŒtzern 21 Unternehmen verpflichtet, beanstandete Klauseln zu ĂŒberarbeiten oder sogar ganz zu entfernen. Dabei geht es zum Beispiel um Klauseln, die den Anbietern ziemlich willkĂŒrliche Preiserhöhungen gestatten oder solche zu MahngebĂŒhren, die eindeutig höher als Porto- und Materialkosten ausfallen.
Beim Preiserhöhungs- und KĂŒndigungsrecht könnten die Kunden mit zahlreichen Verbesserungen rechnen. Ein kleiner Schritt, der wohl viele angesichts der immer weiter steigenden Preise nicht wirklich besĂ€nftigen wird. FĂŒr die VerbraucherschĂŒtzer ist es jedoch auf jeden Fall ein kleiner Erfolg.
Elektrik Strom, Stromanbieter, VerbraucherschĂŒtzer

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Immer mehr Menschen erkennen zum GlĂŒck, dass sie durch regelmĂ€Ăiges Vergleichen und Wechseln von Stromanbietern bares Geld sparen können. Ein Umstand, der vor allem bei den stetig steigenden Preisen immer wichtiger ist. Dabei steigt die Auswahl der Kunden immer weiter an, wie das Verbraucherportal Toptarif in einer bundesweiten Marktanalyse festgestellt hat.
Haushalte können aktuell im Schnitt zwischen 98 Stromanbietern wĂ€hlen. Dabei hat sich die Anzahl der Anbieter seit 2008 sogar fast verdoppelt. Laut Toptarif waren es vor drei Jahren noch rund 50 Anbieter. Die gröĂte Auswahl haben die Kunden dabei im Osten und SĂŒden Deutschlands.
Spitzenreiter ist Baden-WĂŒrttemberg mit im Schnitt 111 Anbietern, danach folgen Bayern und Sachsen mit je 108 und ThĂŒringen mit 107. Auf den hinteren PlĂ€tzen landeten mit weniger als durchschnittlich 90 Anbietern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Haustechnik Eigenheim, Strom, Stromanbieter, Umfrage

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Vor wenigen Tagen sorgten Fehler in einem Kraftwerk und einem Umspannwerk fĂŒr einen groĂflĂ€chigen Stromausfall in Hannover. In vielen Teilen der Stadt ging plötzlich nichts mehr. Nicht nur der Strom in WohnhĂ€usern fiel aus, sondern auch Ampeln und die Verkehrsbeleuchtung. KrankenhĂ€user und andere wichtige Einrichtungen mussten auf Notstrom umschalten.
Freuen konnten sich in den Haushalten alle, die entsprechende Dinge fĂŒr den Notfall wie Kerzen, Taschenlampen und Co, bereit hatten. Solch ein Stromausfall ist nicht nur Ă€rgerlich, sondern kann ab und an auch fĂŒr SchĂ€den sorgen.
Diese ĂŒbernehmen ab einem gewissen AusmaĂ die Energieversorger. FĂ€llt der Strom fĂŒr lĂ€ngere Zeit aus, mĂŒssen die örtlichen Netzbetreiber fĂŒr die Kosten aufkommen. Zu solchen SchĂ€den gehören auch verdorbene Lebensmittel. Kosten fĂŒr SchĂ€den ab einem Wert von 30 Euro können eingefordert werden. Dazu muss man dem Versorger möglichst bald mitteilen, dass es zu gröĂeren SchĂ€den gekommen ist. Beziffern kann man diese zur Not auch spĂ€ter. Zudem muss man eindeutig nachweisen, dass der Schaden auf den Stromausfall zurĂŒckzufĂŒhren ist.
Naja, und wer am Ende das GlĂŒck hat und keinen Schaden davontrĂ€gt, sollte solch eine Situation gelassen sehen, denn solch ein Stromausfall kann ja auch ziemlich romantisch sein…
Immobilienrecht Strom, Stromausfall, Tipps

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Seit lĂ€ngerem sorgt der Energieversorger Teldafax bereits fĂŒr negative Schlagzeilen. Vor wenigen Tagen spitzte sich die Situation zu als bekannt wurde, dass inzwischen ĂŒber 400 Netzbetreiber dem Unternehmen den Zugang zu den Leitungen gesperrt haben. Diesen Samstag stoppte Teldafax die Belieferung seiner Kunden mit Strom und Gas.
In solch einem Fall springt dann der lokale Grundversorger ein und der Kunde hat die Möglichkeit sich so schnell wie möglich einen neuen Anbieter zu suchen. Damit die Abrechnung hierbei auch korrekt vonstatten geht, rÀt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass sich Kunden möglichst bald nach Lieferstopp den ZÀhlerstand aufschreiben.
Diesen teilt man dann dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und dem bisherigen Anbieter mit. Andernfalls wird eine SchĂ€tzung vorgenommen, die unter UmstĂ€nden mehr Kosten fĂŒr einen bedeuten kann.
Immobilienrecht Gas, Strom, StromzÀhler, Teldafax, Tipps

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Seit Anfang 2010 sind sogenannte âsmart meterâ, also intelligente StromzĂ€hler, in Neubauten und in Ablauten nach gröĂeren Renovierungen bereits Pflicht. Diese neuen StromzĂ€hler erfassen automatisch unseren exakten Stromverbrauch und ermitteln auch Zeiten, in denen der Tarif besonders gĂŒnstig ist.
Auf diese Art und Weise hat der Verbraucher seine Stromkosten immer genau im Blick und kann so auch Stromfresser ausfindig machen und manche von ihnen nur in tariflich gĂŒnstigen Zeiten laufen lassen. Die âsmart meterâ sind auĂerdem mit dem örtlichen Netzbetreiber vernetzt, so dass die Stromdaten an ihn ĂŒbertragen werden.
Das Ablesen am Ende des Jahres und auch die monatlichen Abschlagszahlungen könnten so bald ganz verschwinden, da der Stromverbrauch sofort abgerechnet werden kann. In diesem Punkt sehen DatenschĂŒtzer aber auch eine Gefahr, denn anhand des Stromverbrauchs lieĂen sich auch Gewohnheiten genau ablesen.
So manch einer setzt trotzdem gerne auf die âsmart meterâ, da sie hĂ€ufig auch mit intelligenter Haustechnik kombiniert werden können. Lohnend sind die GerĂ€te auch bei Erzeugern von erneuerbaren Energien, da die GerĂ€te steuern können, dass beispielsweise erst der Strom aus der Solaranlage verwendet wird, bevor dazugekauft wird. Die alten StromzĂ€hler werden wohl nach und nach abgelöst werden.
Elektrik erneuerbare Energie, smart meter, Strom, StromzÀhler