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Optische Mängel

    Mieten & Vermieten

    Optische Mängel: Kein Grund für Mietminderung

    Entdecken Mieter eindeutige Mängel in ihrer Wohnung, dann haben sie in vielen Fällen das Recht die Miete zu mindern bis der Vermieter den Mangel beseitigt. Dies gilt jedoch nicht alleine aus rein optischen Gründen, wie das Münchner Amtsgericht urteilte. Konkret ging es in dem Fall um ein Münchner Ehepaar, in deren Wohnung sich an der Balkontür Feuchtigkeit gebildet und das Parkett unschön verfärbt hatte. Sie minderten daraufhin die Miete um fünf Prozent. Die Vermieterin zog wegen der ausstehenden Beträge vor…

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