Mietwohnung: Modernisierung muss aktuellen Normen genĂŒgen
Ein Vermieter muss Ă€ltere Mietwohnungen zwar nicht dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Werden allerdings Modernisierungen durchgefĂŒhrt, so mĂŒssen diese den neuesten technischen Normen entsprechen.
Mieter können nicht fordern, dass ihr Vermieter alte, aber noch funktionsfĂ€hige Fenster gegen moderne austauscht. EntschlieĂt sich der Vermieter allerdings zu einem Fensteraustausch, so mĂŒssen die Fenster den aktuellen Mindestanforderungen hinsichtlich Schall- und WĂ€rmeschutz entsprechen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
In einem aktuellen Urteil schlugen sich Berliner Landesrichter auf die Seite des Mieters, der sich ĂŒber die mangelhaften neuen Schallschutzfenster in seiner Mietwohnung mokierte (Az.: 67 S 64/07). Auch ein Gutachter stellte fest, dass die neuen Fenster nicht der aktuellen Norm fĂŒr Schallschutzfenster (DIN 4109) entsprechen, sondern vielmehr sogar noch schlechter seien als die alten Fenster, zitiert Immowelt.de das Urteil. Laut des SachverstĂ€ndigen lieĂen sich die Schallschutzanforderungen ohne besonderen technischen Aufwand einhalten. Deshalb muss der Vermieter jetzt nachbessern, entschieden die Richter.
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