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Besonders in GroĂstĂ€dten können einige ein Lied ĂŒber laute Nachbarn singen. Was passiert jedoch, wenn der LĂ€rm fortwĂ€hrend vom NachbargrundstĂŒck und nicht aus dem eigenen Haus kommt? Auch hier haben Mieter das Recht die Miete zu mindern, denn der Vermieter ist in der Pflicht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor.
In dem konkreten Fall war die Lage, als die Mieter in ihre Wohnungen einzogen, noch ruhig. Doch dann kam das benachbarte Hostel auf die Idee, einen Stromgenerator in den angrenzenden Innenhof zu stellen. Dieser tönte auch nachts noch in einer LautstÀrke, der mit dem GerÀusch eines laufenden LKW-Motors vergleichbar war.
Die Mieter in dem Haus neben dem Hostel verlangten daraufhin von ihrem Vermieter zu handeln, doch dieser unternahm zunĂ€chst nichts. Die Mieter wehrten sich weiter und der Fall landete vor Gericht. Die Richter sahen hier durchaus den Vermieter in der Pflicht. Zudem hĂ€tten Mieter in solch einem Fall das Recht die Miete fĂŒr die Dauer des LĂ€rms um 20 Prozent zu mindern. Der LĂ€rm auf dem NachbargrundstĂŒck versetze auch alle umliegenden Wohnungen nicht mehr in ihren vertragsgemĂ€Ăen Zustand. Der Vermieter könne daher von seinem gesetzlichen Abwehrrecht Gebrauch machen.
Nachbarn LĂ€rm, Mieten, Mietrecht, Urteil

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Tierhaltern kann es in Mietwohnungen immer wieder passieren, dass die Haltung von Tieren im Mietvertrag untersagt wird. Wer kleinere Tiere bis zu der GröĂe einer Katze besitzt, kann nun jedoch aufatmen, denn aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass entsprechende Klauseln im Mietvertrag ungĂŒltig sind.
Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten oder Katzen wĂŒrden die Wohnung nicht signifikant beschĂ€digen und andere Mieter auch nicht stören. Eine Haltung sei eine sachgemĂ€Ăe Nutzung der Wohnung und somit zulĂ€ssig.
Anders sieht das Ganze jedoch bei der Haltung von Hunden oder gar giftigen Tieren aus. Hier kann der Vermieter immer noch ein Verbot aussprechen. HĂ€lt der Mieter sich nicht an diese Abmachung, drohe ihm eine Abmahnung oder sogar die fristlose KĂŒndigung. Als Ausnahmen gelten nur nĂŒtzliche Tiere, wie beispielsweise Blindenhunde.
Immobilienrecht Haustier, Mieten, Mietrecht, Urteil
Fast 20 Jahre lang sind in Deutschland die Mieten gar nicht oder nur gering gestiegen. Dies soll sich nun laut einer Studie des Immobilien-Marktforschungsinstituts Empirica Ă€ndern. Die Tendenz fĂŒr Mieten in Deutschland sei eindeutig steigend. Die Krise hat eben einiges verĂ€ndert.
Besonders betroffen von Mieterhöhungen sind die GroĂstĂ€dte. Immer mehr Menschen suchen dort eine Wohnung und meist wohnen sie dort alleine. Es sind zur gleichen Zeit jedoch kaum neue Wohnungen entstanden, so dass die Vermieter fĂŒr den Mietraum mehr verlangen können.
In Berlin sind innerhalb eines Jahres die Mieten um 14% gestiegen, in DĂŒsseldorf im Schnitt um 13% und in Köln und Bonn um 12%. Auch Hamburg und Frankfurt am Main sind stark betroffen. Im Durchschnitt zahlen neue Mieter 7% mehr als noch vor einem Jahr.
Durchschnittlich zahlt man laut der Studie in allen kreisfreien StĂ€dten in Deutschland 5% mehr Miete. Und dies bei steigenden Nebenkosten und Co… Sind wir also gespannt, wie sich die Miettendenz in den nĂ€chsten Jahren verĂ€ndern wird!
Mieten & Vermieten Mieten, Mietpreise, Mietspiegel, Preissteigerung
Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter die Miete erhöhen und dies anhand von VerbesserungsmaĂnahmen festsetzen, die der Mieter selbst eingebaut hat. Er wird also doppelt zur Kasse gebeten. Dem schob der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vor.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der 1976 auf eigene Kosten das Badezimmer und eine Sammelheizung in die Wohnung eingebaut hatte. 2008 wollte die Vermieterin nun die Miete erhöhen und zwar anhand des Mietspiegels mit Bad und Sammelheizung.
Die Richter des Bundesgerichtshofs erklĂ€rten dies nun fĂŒr unrechtmĂ€Ăig. Verbesserungen, die Mieter auf eigene Kosten vorgenommen haben, dĂŒrfen nicht in die Mietberechnung einflieĂen. Der Deutsche Mieterbund zeigte sich sehr erfreut ĂŒber dieses Urteil, da nun Vermieter, die eine unsanierte Wohnung vermieten, auch nur Miete fĂŒr eben eine unsanierte Wohnung verlangen könnten.
Immobilienrecht, Mieten & Vermieten Immobilien, Mieten, Mietrecht, Urteil
Schimmel in den eigenen vier WÀnden ist nicht nur eklig und Àrgerlich, sondern kann auch gesundheitliche Folgen haben. So sollte man den Schimmel auf jeden Fall dem Vermieter melden und wenn nichts dagegen unternommen wird die Miete um mindestens zehn Prozent mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Norderstedt hervor.
In dem konkreten Fall ging es um eine Familie, in deren Wohnung sich Schimmel an der BalkontĂŒr zum Wohnzimmer und vor allem an den Fensterlaibungen in Kinder- und Schlafzimmer gebildet hatte.
Dies hatten sie ihrem Vermieter gezeigt und, da nichts unternommen wurde, mehrere Monate ĂŒber einen Teil der Miete in verschiedenen Höhen einbehalten, insgesamt 809 Euro. Der Vermieter sah dies aber nicht ein und so landete der Fall vor Gericht.
Ein Gutachter hatte bestĂ€tigt, dass der Schimmel auf einen nicht fachgerechten Einbau der Fenster zurĂŒckzufĂŒhren sei. Daher sahen die Richter die Mietminderung als gerechtfertigt an und gaben den Mietern recht. Also, bei Schimmel unbedingt handeln!
Mieten & Vermieten Mieten, Mietminderung, Mietrecht, Schimmel