Falsche Angaben durch Makler: KĂ€ufer kann Kaufpreis mindern
Wer sein Haus verkaufen möchte, engagiert dafĂŒr hĂ€ufig einen Makler. Auf Wunsch kann man diesem auch gestatten, Vertragsverhandlungen selbststĂ€ndig zu fĂŒhren. Ist dies der Fall, sollte man darauf achten, dass der Makler auch richtige Angaben gegenĂŒber dem potentiellen KĂ€ufer macht und auf MĂ€ngel hinweist, denn ist dem nicht so kann der KĂ€ufer laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart den Kaufpreis mindern.
In dem konkreten Fall bot ein Makler im Auftrag des Hausbesitzers ein Einfamilienhaus an und war auch fĂŒr die VerkaufsgesprĂ€che zustĂ€ndig. Im Keller entdeckte der interessierte Kunde ein morsches Regal und eine Wasserpumpe und erkundigte sich daraufhin nach Problemen mit Feuchtigkeit im Keller.
Eine Mitarbeiterin des MaklerbĂŒros erzĂ€hlte, ohne es offenbar genauer zu wissen, dass es zwar in der Vergangenheit Probleme mit Druckwasser gegeben hĂ€tte, diese jedoch durch Bauarbeiten an der StraĂe beseitigt wurden. Der Interessent kaufte das Haus und prompt kam es zu einem Schaden durch Druckwasser im Keller. Daraufhin minderte er den Kaufpreis.
Die Richter gaben am Ende dem KĂ€ufer Recht, denn der Makler habe ihn arglistig getĂ€uscht. Dies sei bei bewusst unwahren Angaben der Fall, was hier eindeutig vorliege. Makler mĂŒssten zudem bereits entsprechende Angaben des VerkĂ€ufers kritisch hinterfragen, was hier die Mitarbeiterin ebenfalls nicht getan hatte.


