Entdeckt ein Bauherr gewisse Mängel, so hat er ein Recht darauf, von dem entsprechenden Handwerksunternehmen eine Nachbesserung zu verlangen. Dabei sollte man jedoch genau auf die entsprechende schriftliche Formulierung achten, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein weiß. Viele Unternehmen beseitigen die Mängel aus Kulanz bzw. keinen Streit zu provozieren. Dies...
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