Lässt man ein Haus „für gehobene Ansprüche“ bauen, so darf man ruhig zahlreiche Extras erwarten. So dachte jedenfalls ein Münchner Besitzer einer Doppelhaushälfte mit genau dieser Beschreibung und zählte zu diesen Annehmlichkeiten eine problemlose Einfahrt in die Garage dazu. Das Gericht sah dies am Ende jedoch anders, wie der Verband Privater Bauherren weiß. In...
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