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Graffiti

    Mieten & Vermieten

    Graffiti ist Mangel an der Mietsache – Vermieter müssen Schmierereien beseitigen

    Mieter können von ihren Vermietern die Beseitigung von Graffiti verlangen. Darauf wies jetzt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilen des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hin. Berliner Unternehmen produziert patentierte Anti-Graffiti-Schutz-Beschichtungen und Graffiti-Reiniger. Berlin, 4. März 2009 Als sie in die Wohnung in Berlin-Kreuzberg einzog, war das Gebäude frei von Graffiti. Doch im Laufe der Zeit wurde die Hauswand großflächig mit Graffiti verschmiert. Auch die Haustür und die Klingelschilder waren betroffen. Die Mieterin verlangte von ihrem Vermieter die Beseitigung der Schmierereien und bekam…

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