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Blumenkästen

    Mieten & Vermieten

    Blumenkästen am Balkon: Vermieter hat teils ein Wörtchen mitzureden

    Auf welche Weise man seinen Balkon verschönert oder in eine kleine Oase der Ruhe verwandelt, bleibt Mietern weitestgehend selbst überlassen. Es gibt jedoch einige wenige Punkte, bei denen der Vermieter ein Wörtchen mitzureden hat. Dies ist zum Beispiel beim Aufhängen von Blumenkästen an der Außenseite des Balkons der Fall, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin berichtet. In dem konkreten Fall wollten Mieter Blumenkästen an der Außenseite des Balkons anbringen, damit sie mehr Platz…

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