Die Entscheidung, ob einer Immobilie der Status eines Denkmals zuerkannt wird, trifft das Amt für Denkmalschutz auf Grundlage des sogenannten Denkmalschutzgesetzes. Gründe für eine solche Zuerkennung können z.B. städtebaulicher, künstlerischer, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Art sein – etwa, das Gebäude besonders typisch für jene Zeit und jenen Ort ist, in der bzw. an dem es erbaut wurde. Auch einzelne Gebäudeteile, wie z.B. die Fassade oder der Dachstuhl eines Hauses, können unter das Denkmalschutzgesetz fallen. Besonderheiten erhaltenswerter Immobilien Sobald eine Immobilie, vollständig…
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Man sieht sie recht häufig, wenn man mit offenen Augen durch die Gegend fährt oder geht – die Bauruinen. Da stehen sie nun, halbfertig oder nur zum Teil fertig, legen Zeugnis ab von großen…