Baumaßnahmen in oder an der Mietwohnung oder einem gemieteten Haus benötigen die Zustimmung des Vermieters. So steht es in den meisten Mietverträgen. Aus diesem Grund können Vermieter Anbauten, die ohne ihre Erlaubnis geschahen, entfernen lassen. Dies gilt auch für eine Balkonverglasung wie das Amtsgericht München entschied. In dem konkreten Fall unterzeichnete eine Frau im...
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