Wer sich einen Raum mietet, der muss dazu auch freien Zugang haben, ansonsten ist er nicht zu Zahlungen verpflichtet. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor, auf den die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ hinweist. In dem konkreten Fall hatte sich ein Mann eine sogenannte Enklave angemietet. Dabei handelte es sich jedoch um einen Raum, der von anderen Räumen umgeben war, die wiederum an andere Personen vermietet waren. Wollte der Mieter nun zu seinem Raum gelangen, musste er erst…