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		<title>Hitze-Welle: So bleibt die Wohnung kühl</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Jun 2013 12:53:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nun ist sie endlich da, die Sommer-Hitze. Lange haben die Deutschen auf den Sommer gewartet und nun ist es so manch einem schon fast wieder zu heiß. Damit es in den eigenen vier Wänden erträglich bleibt, sollte man ein paar Dinge beachten. Grundsätzlich sollten tagsüber am besten die Türen und Fenster verschlossen bleiben. Nur nachts und in den kühlen Morgenstunden die Fenster weit öffnen. Wer auch tagsüber trotzdem gerne auf offene Fenster setzt, sollte Zugluft vermeiden, denn diese kann zu einem verspannten Nacken und gereizten Schleimhäuten führen. Dies gilt auch für Ventilatoren, die zwar Erfrischung bringen, vor denen man jedoch nicht direkt sitzen sollte. Verbraucherschützer raten von teuren Klimaanlagen ab, denn ihr Energieaufwand stehe in keinem Verhältnis zum eigentlichen Kühleffekt. Stattdessen lieber Geräte abschalten, die man nicht braucht, denn sie erzeugen zusätzlich Wärme. Der Kühlschrank muss bei heißen Temperaturen nicht hochgedreht werden. Hilfreich gegen die Sonnenstrahlen sind Jalousien, Rollos oder Ähnliches, die außen angebracht sind. Bei innen befestigten Vorhängen und Co. sind die Strahlen bereits in den Raum eingedrungen. Diese sollten daher aus einem hellen oder speziell beschichteten Material sein. Reflexiosnfolien sind eine günstige Variante zu speziellem Sonnenschutzglas, halten jedoch nur eine Weile.
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		<title>Mieter können nichts für ihren Besuch</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Jun 2013 20:27:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Verhält sich ein Mieter oder dessen Untermieter wiederholt unflätig oder gar aggressiv gegenüber dem Vermieter, kann dies Konsequenzen haben. Dies gilt jedoch nicht für den Besuch von Mietern, wie das Landgericht Berlin entschieden hat. Darauf weist die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus &#38; Garten hin. In dem konkreten Fall hatte eine Mieterin öfter einen Besucher bei sich übernachten lassen und ihm sogar einen Schlüssel zu ihrer Wohnung gegeben. Dieser benahm sich jedoch gegenüber der Vermieterin alles andere als rücksichtsvoll. Bei einem Streit über die Mülltrennung eskalierte die Situation und der Besucher schlug der Vermieterin ins Gesicht. Diese erteilte daraufhin dem Besuch Hausverbot und kündigte der Mieterin, nachdem diese den Mann wieder bei sich aufnahm. Das Gericht sah am Ende keinen Grund für eine Kündigung der Mieterin. Es habe sich bei der Tat zwar um Körperverletzung gehandelt. Diese habe jedoch nicht die Mieterin, sondern ihr Besuch begangen.
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		<title>Putzen: Die richtigen Handschuhe tragen!</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2013 11:55:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Um gegen die lästigen Flecken vorzugehen, kommen in den meisten Haushalten zahlreiche chemische Reinigungsmittel zum Einsatz. Damit die Hände dabei geschützt bleiben, sind bei vielen Mitteln Gummihandschuhe ein Muss. Doch auch diese können den Händen zusetzen. Nach längerem Putzen in den Gummihandschuhen sind die Hände oft schrumpelig, fahl und riechen alles andere als gut. Dies lässt sich mit einem ganz einfachen Trick verhindern: Einfach unter den Handschuhen aus Gummi noch ein weiteres Paar aus Stoff tragen. Dieses schützt die Hände und saugt Wasser und Schweiß auf. Dies ist nicht nur aus ästhetischen Gründen von Vorteil: Schützende Fette können durch die puren Gummihandschuhe ausgewaschen werden und die Hände weichen auf. Dies macht es möglich, dass Fremdstoffe in die Haut eindringen und Entzündungen verursachen können. Zudem sollte man zu langen Handschuhen greifen, da diese nicht so viel Feuchtigkeit hinein lassen.
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		<title>Der Blogger-Wochenrückblick</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Jun 2013 13:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie immer werfen wir am Samstag an dieser Stelle einen Blick zurück auf die vergangenen sieben Tage und teilen dabei ein paar ausgewählte Links auf andere Wohnblogs mit euch. Euch heute reicht die Bandbreite dabei wieder von Ausstellungen bis hin zu Einblicken in schön gestaltete Häuser. Wer als Designfan gerne einen Blick in andere Häuser und auf deren Interior-Design wirft, der könnte bei „Studio 5555“ fündig werden. Hier gibt es zahlreiche Bilder eines ehemaligen Eisenbahnhauses, das aufwendig in ein Wohnhaus umgestaltet wurde. „Desire to inspire“ zeigt ein Haus in Sydney, das auf den Hund gekommen ist. Allen Fotografie-Fans empfiehlt „Designchen“ eine Ausstellung in der Galerie Edition Camos in München, mit faszinierenden Bildern des japanischen Foto-Künstlers Ryuji Taira. Freunde von toll gestalteten Möbeln sollten einen Blick auf „selected design“ werfen, wo man dem Stuhl „Nerd Muuto“ echtes Kultpotential zuschreibt. Besonders originell und womöglich auch noch beseelt sind die „Pope Chairs“, die man auf „Stilsucht“ entdecken kann. Der Schreinermeister Philipp Egenter baut die Bänke, die für die 21. apostolische Reise von Papst Benedikt XVI. gefertigt wurden, in kreative Unikate um.
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		<title>Schallschutz: Bei Sanierung gelten Bestimmungen aus dem Baujahr</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 11:09:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sanieren Vermieter ein Haus kommen dabei auch gerne Fragen nach einem verbesserten Schallschutz auf. Doch sind solche Maßnahmen Pflicht? Mit dieser Frage beschäftigten sich die Richter des Bundesgerichtshofs. In dem konkreten Fall wurde im Jahr 2003 die Dachgeschosswohnung eines Mietshauses umgebaut und der Estrich zum Teil erneuert. Der darunter wohnende Mieter beschwerte sich daraufhin, dass das Haus nach den Bauarbeiten genauso hellhörig war wie zuvor. Da die Isolierung in seinen Augen nicht den aktuellen Standards entspreche, wollte er die Miete um 20 Prozent mindern. Am Ende gaben die Richter des Bundesgerichtshofs dem Vermieter Recht: Eine Verpflichtung die aktuellen Bestimmungen stets einzuhalten sei unrealistisch. Es würden die Schallschutzbestimmungen aus dem Baujahr des Hauses gelten. Dies sei nur dann nicht der Fall, wenn grundlegende Veränderungen vorgenommen werden oder neuer Wohnraum geschaffen werde.
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		<title>Mögliche Gefahren nach dem Hochwasser!</title>
		<link>http://www.home-insider.de/5492/moegliche-gefahren-nach-dem-hochwasser/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Jun 2013 11:55:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen kehren viele vom Hochwasser Betroffene wieder in ihre Häuser zurück. Anderenorts sind die Aufräumarbeiten schon in vollem Gange. Dabei sollte man sich jedoch auf keinen Fall kopflos ins Nass stürzen, sondern unbedingt einige Sicherungsmaßnahmen unternehmen. Wie schlimm dies ausgehen kann, zeigt der Fall eines Mannes in Sachsen-Anhalt, der in diesen Tagen beim Auspumpen seine Kellers einen tödlichen Stromschlag bekam. Überschwemmte Räume dürfen auf keinen Fall betreten werden, wenn noch Spannung auf dem Stromnetz ist und Geräte angeschaltet sind! Am besten ruft man beim Energieversorger an, fragt um Rat und bittet je nach Situation darum, dass der Strom ganz abgeschaltet wird. Ein Fachmann vor Ort kann Leben retten! Nicht zu vergessen sind dabei auch Solaranlagen: Bei Sonne stehen der Wechselrichter und der Anschlusskasten unter Spannung! Befand sich das technische Zubehör für die Anlage in einem geschlossen Raum, der unter Wasser stand, kann es zu einer chemischen Reaktion kommen, die eine Knallgasexpolosion auslöst! Ein Funken reicht in solch einem Fall aus. Generell ist Rauchen keine gute Idee, denn in das Wasser können Chemikalien, Lacke oder Farben gelangt sein. Helfer und Betroffene sollten daher unbedingt Handschuhe tragen und nicht direkt mit dem Wasser in Berührung kommen. Um eine fachmännische Entsorgung [...]
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		<title>Umzug in eine andere Stadt: so funktioniert es</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Jun 2013 10:27:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katharina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jeder kennt das Problem: aus was für Gründen auch immer – berufliche, finanzielle oder aber persönliche – steht ein Umzug an. Bestenfalls steht man vor der Aufgabe, sich eine Wohnung in der gleichen Stadt suchen zu müssen: hier halten sich die Kosten gering, und auch die Wohnungssuche gestaltet sich als relativ unproblematisch, da Wohnungsbesichtigungen in den normalen Alltag eingeflochten werden können. Schlimmstenfalls aber geht es in eine andere Stadt oder aber sogar in eine komplett andere Region. Vor allem Umzüge in andere, fremde Städte gestalten sich oft schwierig und kompliziert, wenn der Umziehende in der Zielstadt bisher keinerlei Kontakte hat, und sich alleine an die Wohnungssuche machen muss. Das Internet ist an diesem Punkt in den letzten Jahren zu einem unabdingbaren Helfer geworden. Musste man früher noch mühsam über Verlage Zeitungen ordern, oder aber per Post Anzeigen schalten, kann man heute einfach mit einem Klick online gehen und direkt in bestimmten Regionen nach freien Wohnungen suchen. Wer zum Beispiel in Hamburg nach Mietwohnungen in Dresden Lockwitz sucht, wird so schnell fündig. Doch das Finden von Mietwohnungen macht nur die Hälfte der Arbeit aus. Wie geht es weiter wenn eine potentielle neue Wohnung im Netz gefunden, und Kontakt mit dem Vermieter [...]
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		<title>Urbio ein neues Pflanzsystem</title>
		<link>http://www.home-insider.de/5489/urbio-ein-neues-pflanzsystem/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Jun 2013 21:01:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dekoration]]></category>
		<category><![CDATA[Garten]]></category>
		<category><![CDATA[Pflanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Urbio]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Plätze für Blumen und Grünpflanzen in der Wohnung müssen nicht auf die Fensterbank beschränkt bleiben. Mit einem neuen innovativen System von Pflanztöpfchen können Sie kleine Pflänzchen und Sukkulenten in der gesamten Wohnung verteilen. Damit eröffnen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten. Urbio ist das neue Konzept für ein grüne Wohnung Urbangarten steht für eine neue Art der Wohnraumbegrünung. Pflanzen verbessern nicht nur die Qualität der Atemluft. Sie sorgen zudem für eine entspannte Atmosphäre. Die Farbe Grün assoziiert der menschliche Organismus mit Entspannung. Daher ist das Pflanzsystem Urbio besonders für Arbeitsplätze und Büros zu empfehlen. Was ist Urbio? Urbio, das sind unterschiedlich große Pflanztöpfchen in größeren oder kleineren Gruppen zusammengefasst. Sie bieten ausreichend Platz für Kräuter und Sukkulenten. Sie können aber auch zur Aufbewahrung von Stiften und sonstigen kleinen Utensilien genutzt werden. Die Pflanztöpfchen werden mittels eines Magneten befestigt. Sie haften an allen metallischen Gegenständen oder können extern an einer bestellbaren Metallplatte von Urbangarten angebracht werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten Sie ergeben sich waagerecht oder senkrecht, je nach vorhandenem Platz. Die Neodym Magneten halten die Töpfchen fest an ihrem Platz. Je nach Grundplatte können 4,6, 9 oder noch mehr Pflanztöpfen auf einer Grundplatte befestigt werden. Große und kleine Töpfchen ergeben gemeinsam ein interessantes Gestaltungsmuster. [...]
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		<title>Fahrräder nicht auf Parkplätzen abstellen</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Jun 2013 13:09:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrräder]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Parkplatz]]></category>
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		<description><![CDATA[Die zahlreichen Fahrräder, die gerne mal im Hof oder sogar im Hausflur stehen, sind in vielen Mietshäusern immer wieder Grund für Ärger. Der Eigentümerverband Haus &#38; Grund klärt auf, wo das Abstellen erlaubt und wo verboten ist. Grundsätzlich sind Parkplätze nur für Autos gedacht. Egal ob im Hof oder in einer Tiefgarage, hat ein Auto aufgrund von zu vielen Fahrrädern keinen Platz mehr, ist der Vermieter verpflichtet, die Mieter darauf hinzuweisen und im Notfall direkt einzuschreiten. Im schlimmsten Fall kann es sogar soweit kommen, dass die Fahrräder von der Kommune entfernt werden. Im Hof können Mieter jedoch immer ihre Räder abstellen, wenn sie dabei nicht im Weg stehen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dafür ein Fahrrad-Ständer installiert ist oder nicht. Vorhandene Stellplätze für Räder dürfen von allen Mietern ohne vorherige Vereinbarung genutzt werden. Gibt es keinen Abstellplatz, haben Mieter das Recht das Rad im eigenen Keller oder der Wohnung unterzustellen. Im Hausflur sollten Räder nur ausnahmsweise stehen und dabei natürlich alle Wege freihalten.
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		<title>Balkonverglasung: Anbau nur mit Einverständnis des Vermieters</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Jun 2013 11:08:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieten & Vermieten]]></category>
		<category><![CDATA[Anbau]]></category>
		<category><![CDATA[Balkon]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheim]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Baumaßnahmen in oder an der Mietwohnung oder einem gemieteten Haus benötigen die Zustimmung des Vermieters. So steht es in den meisten Mietverträgen. Aus diesem Grund können Vermieter Anbauten, die ohne ihre Erlaubnis geschahen, entfernen lassen. Dies gilt auch für eine Balkonverglasung wie das Amtsgericht München entschied. In dem konkreten Fall unterzeichnete eine Frau im Jahr 1984 einen Mietvertrag in München, in dem stand, dass sie für Baumaßnahmen die schriftliche Erlaubnis des Vermieters benötige. Trotzdem ließ sie 2006 ohne Zustimmung eine Balkonverglasung anbringen. Der Vermieter forderte sie daraufhin mehrmals auf, diese zu entfernen. Vor einer Sanierung montierte die Mieterin die Verglasung wieder ab, brachte sie jedoch nach den Bauarbeiten wieder an. Man könne laut der Frau die Verglasung nach ihrem Auszug spurenlos beseitigen. Zudem würde sie das optische Bild des Hauses nicht stören und den Mangel der maroden Fenster ausgleichen. Als sie sich weiter weigerte, zog der Vermieter vor Gericht. Das Gericht entschied am Ende zu Gunsten des Vermieters. Der Eigentümer könne sein Eigentum so gestalten, wie er es wolle. Im Mietvertrag werde von einer schriftlichen Erlaubnis gesprochen, die die Frau nicht vorlegen könne.
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