MehrgenerationenhÀuser sind wieder im Kommen
Jahrhundertelang haben Familien auf diese Art und Weise unter einem Dach gelebt. FĂŒr die meisten war es selbstverstĂ€ndlich, dass man fĂŒr die GroĂeltern sorgt, wenn es im Alter leider nicht mehr so geht, oder dass der Rest der Familie auf die Kinder aufpasst, wenn die Eltern arbeiten mĂŒssen. All dies hat sich in der Moderne etwas gelockert, manchmal positiv, hĂ€ufig aber auch negativ.
Kein Wunder also, dass in den letzten Jahren immer mehr Menschen wieder ĂŒber ein sogenanntes Generationenwohnen nachdenken. Jede Generation unterstĂŒtzt hier die andere, man hat immer einen Ansprechpartner in seiner NĂ€he, die Kinder wachsen mit Menschen verschiedenen Alters auf, ist jemand krank, ist ebenfalls immer jemand da, usw. Generationenwohnen hat etliche Vorteile.
Bei aller Euphorie sollte man aber natĂŒrlich auch einige Dinge bedenken. Versteht sich die Familie untereinander so gut, dass langer Zusammenhalt garantiert ist? Was macht man, wenn es mal Streit gibt? Am besten sollte man schon vor dem Zusammenziehen feste Regeln ausmachen.
NatĂŒrlich sollte man darauf achten, dass jede Generation bzw. kleine Familie auch ihr eigenes abgeschlossenes Reich und jeder genug PrivatsphĂ€re hat. Die Ă€ltestes Generation sollte auf jeden Fall das Erdgeschoss beziehen, egal, wie fit sie noch sind, denn irgendwann kann der Zeitpunkt kommen, wo man fĂŒr Barrierefreiheit sorgen muss. Hierbei sollte man auch an die finanziellen Mittel denken, die ein altersgerechter Ausbau mit sich bringen kann.
Hat man sich diesen Schritt gut ĂŒberlegt und alles, so weit es geht, geklĂ€rt, steht einem Zusammenleben in einem Mehrgenerationenhaus nichts mehr im Wege.
Millionen von Deutschen nutzen die schönen Tage nicht nur zum Faulenzen und GenieĂen, sondern auch zum FrĂŒhjahrsputz. Einmal durch die ganze Wohnung fegen und sich vom lĂ€stigen Staub des Winters befreien. Und bei der Sonne sieht man diesen ja auch viel mehr…
In fast jedem Mietvertrag sind Klauseln enthalten, die dem Mieter vorschreiben wie und vor allem in welchen AbstĂ€nden er bestimmte Bereiche der Wohnung zu renovieren bzw. zu streichen hat. Vieler dieser Klauseln wurden aber inzwischen gerichtlich fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€rt. Nur leider widersprechen sich hier viele Urteile und Mieter und Vermieter sind verwirrt.

