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Archiv für Mai, 2009

Umfrage belegt: Der Zeitpunkt ist günstig – neun von zehn Maklern raten zu Immobilienkauf

6. Mai 2009

- Mehrheit der Makler rechnet mit stabilen oder gar steigenden
Quadratmeterpreisen
- Jeder zweite Makler beklagt zurückhaltende Banken bei der
Finanzierung
- Käufer und Mieter achten verstärkt auf Energieverbrauch einer
Immobilie

Die Wirtschaftskrise erschüttert zunehmend die Realwirtschaft. Doch der Markt für Wohnimmobilien gilt insbesondere im Vergleich mit dem Ausland in Deutschland als solide. Das hat eine aktuelle Befragung unter 1.479 Maklern des Immobilienportals ImmobilienScout24 bestätigt: Neun von zehn Maklern raten jetzt zu einer Investition in “Betongold”.

Die Kaufempfehlung gilt allerdings bei der Hälfte der Befragten nur eingeschränkt: Neben dem Zeitpunkt muss auch die Lage der Immobilie gut gewählt sein. Für die restlichen 45,5 Prozent der Makler gilt jedoch: Sie bewerten das Preisniveau als günstig, bei niedrigen Zinsen. Das größte Hindernis sehen die Makler in den Banken: Mehr als jeder zweite Makler von Kaufimmobilien beklagt eine wachsende Zurückhaltung bei Immobilienfinanzierungen.

Weitgehende Einigkeit herrscht auch bei der Marktentwicklung. Über die Hälfte der befragten Makler rechnet in den nächsten zwölf Monaten mit gleichbleibenden Quadratmeterpreisen. Mehr noch: 17,7 Prozent der Wohnungsvermittler erwarten sogar steigende Preise. Über ein Viertel der Makler gibt zudem an, dass es derzeit einen Anstieg bei den Kaufanfragen gebe, da Immobilien als krisen- und inflationssicher gelten.

Die Wirtschaftskrise hat zumindest für die Umwelt auch positive Seiten: Mehr als jeder dritte Makler macht derzeit die Erfahrung, dass Käufer und Mieter bei der Suche nach einer neuen Bleibe verstärkt auf den Energieverbrauch einer Immobilie achten (39,4 bzw. 36,6 Prozent).

Weiterhin auffällig: Die durchschnittliche Courtage bei Kaufimmobilien hat sich verringert und auch die Bereitschaft, bei Mietimmobilien Courtage zu zahlen, ist deutlich zurückgegangen – so die Beobachtung der Immobilienvermittler (16,6 Prozent der Makler bei Kaufimmobilien, 37,2 Prozent bei Mietimmobilien).

Das Immobilienberatungsunternehmen Immo Media Consult befragte 1.479 Makler, die im April 2009 eine Immobilie auf dem Internetportal ImmobilienScout24 inseriert haben.

Immobilienkauf

Versteigerungstermin des Dorfes Albertsberg im Vogtland wird verlängert

4. Mai 2009

Die private Versteigerung des teilweise unter Denkmalschutz stehenden Dorfes Albertsberg im Vogtland wird bis zum 02.06.2009 verlängert.

Das Dorf Albertsberg ist ein Ortsteil von Auerbach im Vogtland und besteht aus drei teilvermieteten Wohnhäusern, einem ehemaligen Sanatoriumsgebäude, einigen Wirtschaftsgebäuden sowie dem “Waldhaus” auf einer Grundstücksfläche von ca. 30.000 qm. Der Startpreis der Auktion beträgt 380.000.- EUR. Ausführliche Beschreibungen des Anwesen und Bilder finden Sie im Internet unter www.immoweb.de

Momentan haben sich zwar 2 konkrete Bietinteressenten angemeldet, da jedoch noch weitere 24 Interessenten vorliegen, die teilweise ihre Nutzungs- und Finanzierungskonzepte prüfen wollen, haben wir uns in Absprache mit dem Einlieferer der Liegenschaft entschlossen, die Frist zur Abgabe von Angeboten auf den 02.06.2009 zu verlängern.

Immobilienkauf , ,

BGH gibt Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung bei Mietflächenabweichen über 10 %

4. Mai 2009

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

Die Kläger waren seit dem 1. Mai 2002 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Mit anwaltlichem Schreiben vom 24. Januar 2005 erklärten die Kläger die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 30. April 2005, weil die Wohnfläche um mehr als 10 % von der mit “ca. 100 m²” vereinbarten Wohnfläche abweiche. Mit der Klage haben die Kläger unter anderem die Rückzahlung überzahlter Miete von 4.901,11 € verlangt. Der Beklagte hat im Wege der Widerklage 2.045,55 € Miete geltend gemacht.

Das Amtsgericht hat den Beklagten nach Einholung eines Sachverständigen-gutachtens, wonach die tatsächliche Wohnfläche lediglich 77,37 m² beträgt und um 22,63 % von der vereinbarten Wohnfläche abweicht, zur Zahlung von 4.901,11 € verurteilt und der Widerklage in Höhe von 1.600,85 € stattgegeben. Auf die Berufung der Kläger hat das Berufungsgericht die auf die Widerklage erfolgte Verurteilung auf einen Betrag in Höhe von 1.263,45 € ermäßigt; die weitergehende Berufung hat es zurückgewiesen. Die Revision der Kläger hatte Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass mit einer Wohnflächenabweichung von 22,63 % ein Mangel gegeben ist, der zur Folge hat, dass den Klägern der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht rechtzeitig gewährt wurde. Somit liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vor. Eine fristlose Kündigung erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr grundsätzlich, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Tatbestände vorliegt. Bei diesen Kündigungsgründen handelt es sich um Fälle der Unzumutbarkeit. Soweit deren tatbestandliche Voraussetzungen erfüllt sind, ist grundsätzlich auch ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung gegeben.

Allerdings kann das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls verwirkt sein. Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn der Mieter bei Mietbeginn oder danach erkennt, dass die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag angegebene um mehr als zehn Prozent unterschreitet, ohne dies zeitnah zum Anlass für eine fristlose Kündigung zu nehmen. Anhaltspunkte für das Vorliegen derartiger besonderer Umstände waren den Feststellungen des Berufungsgerichts jedoch nicht zu entnehmen.

Urteil vom 29. April 2009 – VIII ZR 142/08

Hier hat die Rechtsprechung die Regeln zum Mietflächenabweichung auch auch die fristlose Kündigung erstreckt. Dies fordert den Vermieter zur genauen Kontrolle der Mietfläche im Mietvertrag.

Immobilienrecht, Mieten & Vermieten , ,

Nachhaltig Energiekosten sparen – trotz aktueller Gaspreissenkung

4. Mai 2009

Viele Energieversorger haben in diesem Jahr bereits zum ersten oder zweiten Mal die Erdgaspreise für Privatkunden gesenkt. Eigentlich ein Grund zur Freude, dennoch sollte man sich von diesen Zahlen nicht täuschen lassen, denn laut Prognosen werden die Energiepreise in den nächsten Jahren im Mittel um jährlich 3% steigen.

“Da ein heute gebautes Haus in der Regel 50 Jahre und mehr genutzt wird, sollten sich Bauherren daher nicht an der aktuellen Energiepreisgestaltung, sondern an langfristigen Trends orientieren.” so der Architekt Ingo Gößling aus Paderborn.

Doch wie kann man nachhaltig Energiekosten einsparen?
Durch einen guten Wärmeschutz in Verbindung mit einer winddichten und wärmebrückenfreien Konstruktion, sowie einer guten Wärmeschutzverglasung. Die Haustechnik betreffend hat der Bauherr die Möglichkeit, eine hocheffiziente Heizung einzubauen, einhergehend mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung und Solarmodulen zur Warmwasserbereitung.

Bauherren sollten daher schon heute zumindest auf den KfW-60-Standard setzen.
Ein Niedrigenergiehaus hat durch verbesserte Dämmung einen Energiebedarf, der noch geringer ist, als es die EnEV (Energieeinsparverordnung) vorschreibt. Diese besondere Energieeinsparmaßnahme honoriert der Staat wiederum mit besonders günstigen KfW-Fördermitteln durch das staatliche Kreditinstitut KfW-Bank.
Somit muss ein KFW Energiesparhaus langfristig gar nicht teurer sein, da sich die ggf. höheren Baukosten durch den niedrigen Energieverbrauch auf Dauer amortisieren.

Darüber hinaus profitieren die Bewohner von Niedrigenergiehäusern von einem angenehmeren Raumklima bedingt durch das gleichmäßigere Wärmestrahlungsklima und die kontrollierte Frischluftzufuhr. Zudem ist ein Energiesparhaus auch ökologisch sinnvoll, denn geringerer Energieverbrauch bedeutet auch geringeren CO2-Ausstoß und Schonung der fossilen Brennstoffe.

Auch bei Altbausanierungen können natürlich die Standards von Niedrigenergiehäusern erreicht werden. “Und es gibt auch hier durch die verbesserten Konditionen im CO2- Gebäudesanierungs- und Wohnraum-Modernisierungsprogramm Zuschüsse von bis zu 17,5 % der Bausumme” wie Architekt Gößling weiß.

Planung bis ins kleinste Detail
Nähere Informationen zu Niedrigenergiehäusern, ökologischem Bauen und Altbausanierungen erteilt das Architekturbüro Gößling unter der Rufnummer 052521/6829294

Hintergrundinformation: Seit dem 1. Februar 2006 gelten die verbesserten Förderbedingungen für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie die Programme “Wohnraum modernisieren” und “Ökologisch Bauen”. Damit fördern die Bundesregierung und die KfW-Förderbank www.kfw.de energetische Modernisierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, den Einbau neuer Fenster und die Heizungserneuerung bei Gebäuden, die vor dem 31.12.1983 gebaut wurden, sowie die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden.

Hausbau, Haustechnik

Viel Licht und gespeicherte Sonnenwärme

4. Mai 2009

wohnen„Die Sonne soll zu jeder Tageszeit im Haus spürbar sein“, so umschreibt Architektin Sabine Englert das zentrale Motto ihres Entwurfs für ein Wohnhaus in Hösbach-Rottenberg nahe Aschaffenburg (Bayern). Die groß-flächigen Fenster bewirken aber nicht nur eine hohe Lichtdurchflutung: Im Zusammenwirken mit dem Ziegelmauerwerk werden passive Sonnenenergie-Gewinne erzielt und so der Heizenergiebedarf gesenkt. Der bei Außen- und Innenwänden eingesetzte S-Klasse-Ziegel von Unipor bildet durch seine massive Beschaffenheit einen hervorragenden Wärmespeicher. Zudem schützt er die Innenräume durch temporäre Zwischenspeicherung von Sonnenwärme vor sommerlicher Überhitzung. In Kombination mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) wird auf diese Weise ein ganzjährig energiesparender Klimaschutz sichergestellt.

Das Haus der Familie in Hösbach-Rottenberg fällt insbesondere durch seine ungewöhnliche Grundrissform und den praktisch nahtlosen Übergang der Fassaden in die Dachflächen auf. Der aus drei Gebäudeflügeln bestehende Baukörper mit einem schräg nach außen abknickenden Flügel umschließt auf drei Seiten einen dadurch trapezähnlich geformten Innenhof. Er öffnet sich auf der freien Seite zur umgebenden Landschaft und stellt gleichzeitig als genutzte Terrasse den gewünschten fließenden Übergang zwischen Wohn- und Landschaftsraum her.

Aerodynamische Dacharchitektur

Das Dach ist durch gering geneigte Dachflächen und fehlende Dachüberstände bewusst als optisch und funktional integrierter Teil des Hauses konzipiert. Auf Einbauten in die Zinkblechdeckung, wie zum Beispiel Dachfenster, wird angesichts der geringen Dachneigung unter anderem aus Gründen des Feuchte- und Klimaschutzes verzichtet. Der ausschlaggebende Grund für die gewählte aerodynamische Kombination aus Pult- und Walmdachflächen ist ihre gleichzeitig öffnende wie abschirmende Funktion: Die Abneigungen der Dachflächen zum Innenhof erlauben eine möglichst unbehinderte Sonneneinstrahlung der Terrasse. Zudem schützen sie als Aufneigung durch die ansteigende Nordwestseite des Bauwerks vor Windeinflüssen.

Verknüpfung von Arbeit und Wohnen

Gleich neben dem Wohnhaus betreibt Bauherr seinen handwerklichen Betrieb. Mit dem Bau der eigenen vier Wände auf dem erworbenen Grundstück wurde ein lang gehegter Wunsch Wirklichkeit: Arbeiten und Wohnen in enger Verknüpfung. Denn Familienleben und geselliges Beisammensein wird großgeschrieben. So ist die Küche als zentraler Kommunikationspunkt ohne trennende Wände direkt mit dem Ess- und Wohnbereich im abknickenden Gebäudeflügel verbunden. Der angrenzende Vorratsraum wird quasi als Verlängerung der Küche genutzt.

Das Kinderzimmer im Nordwestflügel verfügt über ein eigenes Bad und ein raumhohes Fenster zur Terrasse. Dieses ermöglicht durch eine über Eck verlaufende Verglasung einen Panorama-Ausblick in das an das Grundstück angrenzende Naturschutzgebiet. Bei Bedarf kann der Raum später als separate Wohneinheit für die Großeltern genutzt werden.

Das Obergeschoss wird durch die lichtdurchflutete Galerie geprägt. Neben ihrer Funktion als Verbindungsweg zwischen den Gebäudeflügeln soll sie ein Ort der Ruhe und der Entspannung sein. Im Zugang zum Elternschlafzimmer öffnet sich die Galerie über die ganze Breite des Flügels und bietet so ausreichend Fläche für die Nutzung als Lese- und Fitnessbereich. Das angrenzende Schlafzimmer mit angegliedertem Ankleidezimmer sowie der Büro- und Atelierraum im gegenüberliegenden Nordwest-Flügel verfügen durch die Dachschrägen über eine sehr lebendig wirkende Raumatmosphäre.

Durchgehend angenehme Raumtemperaturen

Beim baulichen Wärmeschutz wird auf die Kombination aus einem 24 Zentimeter dicken Mauerwerk aus Block-Hochlochziegeln von Unipor und einem 12 Zentimeter dicken Wärmedämm-Verbundsystem aus Mineralfaserplatten vertraut. Damit ist mit einer die Nutzfläche optimierenden schlanken Außenwand ein Heizenergie sparender Wärmedurchgangswert von 0,26 W/m²K sichergestellt – und das zu einem sehr wirtschaftlichen Preis. Der porosierte, naturnahe Mauerstein (Rohdichte 0,9 kg/dm³) zählt zur sogenannten S-Ziegel-Klasse (S = Schallschutz) von Unipor und garantiert mit einer zulässigen Druckspannung von 1,2 MN/m² eine ausreichende Tragfähigkeit. Ein weiterer Vorteil des Mauerwerks ist aufgrund der für einen Unipor-Ziegel typischen massiven Beschaffenheit seine gute Wärmespeicherfähigkeit. Sie bildet wie der hohe Verglasungsanteil in der Fassade die Voraussetzung für passive Sonnenenergie-Gewinne. „Diese hohen Erträge verringern kosten- und umweltschonend den Heizenergiebedarf und sind ein wichtiger Bestandteil des Energiesparkonzeptes“, betont Architektin Sabine Englert. Die Wärmespeicherfähigkeit kommt zudem dem sommerlichen Wärmeschutz des Wohnhauses zugute. Dank der Zwischenspeicherung von Sonnenwärme erfordert die Einhaltung der nach DIN 4108-2 zulässigen Grenzwerte für die Raumtemperatur keine aufwändigen Sonnenschutz- und Belüftungseinrichtungen. Denn im Sommer wird tagsüber gespeicherte Wärme vom Ziegelmauerwerk erst mit zeitlicher Verzögerung während der kühleren Abendstunden an die Innenräume abgegeben.

Keine Durchfeuchtung durch Tauwasser

Bei Einsatz von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) wie beim Wohnhaus der Familie trägt das Ziegelmauerwerk zu einer bauphysikalisch hochwertigen Außenwandlösung bei: Sie schützt das WDVS beispielsweise sicher vor Durchfeuchtung. Denn bei einer Zusatzdämmung befindet sich der Taupunkt in der Regel innerhalb der Dämmschicht. Entstehendes Tauwasser kann in die Dämmung eindringen und so ihren Wärmeschutz verringern. Ein Wandbaustoff mit hoher Diffusionsfähigkeit – wie der verwendete Unipor-Mauerziegel – ist in dieser Hinsicht vorteilhaft: Ziegel trocknen sehr schnell aus und durch die Diffusion wird verhindert, dass Tauwasser die Dämmschicht durchfeuchtet.

Kapillare sichern ausgeglichene Raumfeuchte

Die Bauherren legen viel Wert auf hohe Wohnbehaglichkeit. „Für ein gemütliches Wohnen ist neben einer möglichst angenehmen Raumtemperatur ein ausgeglichenes Feuchteverhalten in den eigenen vier Wänden entscheidend. Eine diffusionsoffene und temporär feuchte-speichernde Wand, die die Raumfeuchte quasi automatisch reguliert, ist dabei natürlich sehr hilfreich“, erklärt Sabine Englert. Der Feuchteausgleich gehört zu den vielen ziegeltypischen Vorteilen der Bauweise mit Unipor-Ziegeln. Denn beim Brennvorgang während der Ziegelherstellung entstehen haarfeine Röhrchen, die bei zu feuchter Luft die überschüssige Feuchtigkeit speichern. Bei zu trockener Luft wird sie ihr dann wieder zugeführt. Diese „feuchtepuffernde“ Wirkung des Ziegelmauerwerks wird durch einen besonders diffusionsoffenen Lehmputz als Innenputz unterstützt. Der naturnahe Putz kann bis zu neunmal mehr Feuchtigkeit aufnehmen als ein Gipsputz.

Eine ausgeglichene Raumfeuchte steigert nicht nur das Wohlbefinden, sondern trägt auch zur Gesundheit der Bewohner bei. So wird die Gefahr der Schimmelpilzbildung durch die Vermeidung übermäßiger Feuchtigkeit deutlich reduziert. Außerdem verringert sich damit der Anteil der Staubmilben in der Luft. Das ist ein weiterer Pluspunkt, der vor allem für Personen mit Atemwegserkrankungen sowie für das Wohlergehen von Senioren wichtig ist. „Gerade bei einem generationsübergreifenden Hauskonzept spielen solche positiven Eigenschaften bei der Bewertung eines Wandbaustoffes zwangsläufig eine große Rolle. Der Bauherr und seine Angehörigen werden sich in dem Ziegelhaus auch noch in vielen Jahren sehr wohl fühlen“, so die Architektin. Eine Überzeugung, die die Familie seit der Fertigstellung des Hauses im Dezember 2006 durch die guten Erfahrungen mit der Ziegelbauweise teilt.

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