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Archiv für Mai, 2009

Zu kleine Wohnung rechtfertigt Kündigung

8. Mai 2009

Weicht der tatsächliche Wohnraum erheblich von der im Mietvertrag vereinbarten Quadratmeterzahl ab, berechtigt dies den Mieter zur fristlosen Kündigung. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. DieKläger erklärten nach drei Jahren in der Wohnung die fristlose Kündigung und hilfsweise die ordentliche Kündigung wegen Wohnflächenabweichung. Vertraglich vereinbart waren ca. 100 qm Wohnfläche, tatsächlich betrug sie lediglich 77,37 qm und wich damit um fast 23 Prozent von der vereinbarten Wohnfläche ab. Bei einer derartigen Flächenabweichung sahen die Richter einen Mangel gegeben, der dazu führt, dass dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht gewährt wird. Der Mieter muss nicht darlegen, warum ihm die Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Dennoch kann im Einzelfall das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund besonderer Umstände verwirkt sein erklären die ARAG Experten. Denkbar ist dies, wenn ein Mieter erkennt, dass die tatsächliche Wohnfläche diejenige im Mietvertrag um mehr als zehn Prozent unterschreitet, ohne aber dann in naher Zeit fristlos zu kündigen. Für eine Verwirkung des Kündigungsgrundes lagen allerdings in dem entschiedenen Fall keine Anhaltspunkte vor (BGH, Az.: VIII ZR 142/08).

Immobilienrecht

Kupfer: wichtigstes Bauelement von regenerativen Energieanlagen

8. Mai 2009

Weltweit größte Solarkampagne: “Woche der Sonne” vom 9. bis zum 17. Mai 2009

Vom 9. bis zum 17. Mai findet unter dem Namen “Woche der Sonne” im ganzen Bundesgebiet eine Verbraucher-Informationskampagne rund um das Thema Solarenergie statt. Experten informieren bei Solarfesten, Tagen der offenen Tür und Info-Veranstaltungen über die klimaneutrale Strom- und Wärmequelle Sonne. Das Deutsche Kupferinstitut unterstützt diese Aktionswoche des Bundesverbandes der Solarwirtschaft (BSW) und unterstreicht damit den hohen Stellenwert von Kupfer bei der Gewinnung von regenerativen Energien.

Kupfer ist ein außergewöhnlicher Werkstoff mit vielen Facetten. Eigenschaften wie die sehr gute Wärme- und elektrische Leitfähigkeit, eine hohe Beständigkeit, eine einfach Verarbeitung sowie die fast 100prozentige Recycelbarkeit machen es zum wichtigsten Bauelement in der Architektur und der Haustechnik. Kupfer ist zugleich der wesentliche Bestandteil von Solaranlagen. Auf der “Woche der Sonne” dreht sich alles um das Thema Solaranlagen.

Verbraucher können sich vom 9. bis zum 17. Mai bundesweit auf fast 5.000 Veranstaltungen rund um das Thema Solarenergie informieren. Das Deutsche Kupferinstitut, die bedeutendste Einrichtung in Deutschland für alle Fragen zur Anwendung von Kupfer und seinen Legierungen, unterstützt die Woche. Der Geschäftsführer des Instituts Dr. Anton Klassert: “Wir möchten die Gelegenheit nutzen und im Rahmen der ‘Woche der Sonne’ auf die wichtigen Funktionen sowie den hohen Stellenwert des Werkstoffes Kupfer aufmerksam machen. Nicht das auf den ersten Blick sichtbare Glas, sondern Kupfer ist das aktive Element der Solarthermie. Und genauso wichtig ist die Verwendung von Kupfer in vielen weiteren regenerativen Energieanlagen.”

Das breite Angebot an regionalen Veranstaltungen während der “Woche der Sonne” garantiert umfassende Informationen zur Technik, Finanzierung und Förderung der Solarenergie. Solarfirmen, Handwerksbetriebe und Vereine laden zu Besichtigungen ihrer Solaranlagen und Ausstellungsräumen sowie zum Besuch lokaler Fachmessen ein. Die weltweit größte Solarkampagne “Woche der Sonne” wird vom BSW mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums und unter der Schirmherrschaft von Umweltminister Sigmar Gabriel durchgeführt.

Weitere Informationen zur “Woche der Sonne”: http://www.woche-der-sonne.de

Haustechnik , ,

Stille Alarmanlage

7. Mai 2009

Eine so genannte Stille Alarmanlage besteht nur aus insgesamt sieben Bauteilen. Und zwar aus 3 Widerständen, 2 BC549 und 1 LED, sowie 1 Taster. Eine derartige Schaltung kann vielfältig eingesetzt werden. Sie dient jedoch in den überwiegenden Fällen zur Überwachung von Türen, wofür sie primär auch konstruiert wurde. Die Funktionsweise ich folgende: Ein Alarmkontakt an der Tür bringt im Überwachungsraum eine LED zum leuchten, wenn die Alarmanlage aktiviert ist und die Tür geöffnet wird. Auch wenn die Tür wieder verschlossen wird, leuchtet die LED im Überwachungsraum weiter. Sie kann nur durch Tastendruck wieder zum Erlischen gebracht werden. Mittels einer einfachen Alarmanlage kann man aber auch zum Beispiel einen Briefkasten überwachen. Wird durch den Postboten die Post in den Briefkastenschlitz eingeworfen, wird der Kontakt unterbrochen und in der Wohnung weist die LED die Bewohner darauf hin, dass der Postbote da war. Insbesondere für ältere Menschen,
die in einem Mehrfamilienhaus leben und für die es zum Briefkasten oft beschwerliche Schritte sind, stellt eine derartige Einrichtung schon eine erhebliche Erleichterung dar, denn wenn sie durch die LED angezeigt bekommen, dass der Postbote da war, ersparen sie sich den eventuell mehrfachen Gang Treppe ab und Treppe auf, wenn sie auf Post von ihren Liebsten (Kindern und Enkeln) warten.

Sicherheit ,

Reparaturen am Dach

6. Mai 2009

So mancher Hausbesitzer schwingt beizeiten gerne einmal selbst den Hammer oder steigt beherzt aufs Dach, um dort verschiedenste Reparaturen in Eigenregie durchzuführen. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, solange es sich dabei um reine Schönheitsmaßnahmen handelt. “Geht es jedoch um weiterführende Arbeiten auf dem Dach, sollte man diese besser professionellen Dachhandwerkern überlassen – und zwar im eigenen Interesse”, wie die Experten von dach.de, dem führenden Online-Portal rund ums Thema Dach betonen. Denn Fehler bei der Ausführung zeigten sich oft erst nach Jahren.

So holt beispielsweise bereits die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes viele Do-it-Yourselfer auf den Boden der Tatsachen zurück. Denn welcher Heimwerker verfügt schon über ein sicheres Gerüst? Wohl kaum einer! Doch ohne die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen wird das Arbeiten in luftiger Höhe schnell zum unkalkulierbaren Risiko. Ist man erst einmal oben, werden die Probleme für den Laien auch nicht kleiner: Wer weiß schon, in welcher Windlastzone sein Haus liegt und welche Windsogsicherungen die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks hier vorschreiben?

Noch problematischer wird es bei der Asbestsanierung. Hier heißt es ganz eindeutig für den Laien: Hände weg! “Das ist ein ganz klarer Fall für einen Fachmann mit Spezialausrüstung”, betonen die dach.de-Experten. Schließlich ist Asbest krebserregend und darf laut Gesetz nur von einem dazu qualifizierten und zertifizierten Handwerksbetrieb beseitigt werden.

Auch mit der Wahl des richtigen Eindeckungsmaterials für die vorhandene Dachneigung sind Laien in der Regel überfordert. Angefangen bei der Anzahl der Lüfterziegel bis hin zur Anbringung der Dachrinnen mit entsprechendem Traufblech – nur die Wenigsten wissen, wie solch grundlegende Details korrekt auszuführen sind. Und wer kann schon mit Sicherheit sagen, ob die gewählte Eindeckung auch für die Unterkonstruktion geeignet ist? Wo bisher ein leichtes Wellplattendach als Eindeckung diente, wird der Dachstuhl wohl kaum ohne weiteres eine schwere Dacheindeckung tragen können.

Profiwissen ist auch gefragt, wenn es um die Anlegung einer regensicheren Durchdringung des Unterdachs und der Dämmung geht. Denn bei unsachgemäßer Verarbeitung kann Regen- und Stauwasser mitunter jahrelang unbemerkt in Kamineinfassungen oder Eindeckrahmen von Dachfenstern eindringen. Wird der Fehler schließlich bemerkt, ist eine umfassende, teure Sanierung meist unvermeidbar. In diesem Fall hat sich das vermeidlich kostengünstigere Selbermachen beileibe nicht gelohnt, sondern – ganz im Gegenteil – teure Mehrkosten verursacht.

“Handelt es sich dagegen um den Dachgeschossausbau, kann der Laie durchaus selbst Hand anlegen, beispielsweise bei der Zwischensparrendämmung”, räumen die Experten von dach.de ein. Vorausgesetzt natürlich, der motivierte Heimwerker weiß, was er tut. Denn auch hier kann schon der kleinste Fehler weit reichende Folgen nach sich ziehen, wie z.B. einen zugigen Dachraum oder krankmachenden Schimmel. Schließlich können selbst die hochwertigsten Werkstoffe und Bauteile rund ums Dach nur funktionieren, wenn sie absolut fehlerfrei eingebaut wurden.

“Es leuchtet ein, dass ein ausgebildeter Dachhandwerker wesentlich mehr Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit einer fachgerechten Dämmung sowie der optimalen Ausführung aller Details besitzt als ein ungeübter Heimwerker”, geben die dach.de-Experten zu bedenken. Dies zeigt sich bereits beim angeblich kinderleichten Einbau eines Dachwohnfensters. Werden hier z.B. beim Anschluss der Dämmung Fehler gemacht, drohen schleichende Feuchtigkeitsschäden bis hin zur Schimmelbildung. “Im Zweifelsfall also besser gleich einen kompetenten Dachprofi beauftragen – das schont Nerven, Geld und Gesundheit!”, so das Fazit der Experten von dach.de.

Modernisierung, Renovieren ,

Mieter haftet nicht für abgebrochenen Briefkasteschlüssel

6. Mai 2009

Bricht dem Mieter einer Wohnung ein Schlüssel ab, so hat dieser nur Schadensersatz zu leisten, wenn ihm ein schuldhafter Verstoß gegen die mietvertraglichen Obhutspflichten vorzuwerfen ist. Laut ARAG Experten hat der Mieter – sofern keine anderweitige Regelung vereinbart wurde – nicht für Schäden an der Mietsache zu haften, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind (AG Halle, 93 C 4044/08).

Immobilienrecht