Streu- und RĂ€umpflicht: Wer muss wann im Winter ran?
Eigentlich gilt die allgemeine Streu- und RĂ€umpflicht seit Jahren, doch irgendwie gibt es in jedem Jahr aufs Neue in einigen Gemeinden Streitereien und Verwirrungen, daher an dieser Stelle ein kleiner Ăberblick ĂŒber die Pflichten von Hausbesitzern.
GrundsĂ€tzlich muss man im Winter tĂ€glich von 7 bis 20 Uhr dafĂŒr sorgen, dass vor dem Haus und im Eingangsbereich gerĂ€umt ist. Dazu zĂ€hlen auch die wichtigsten Wege beispielsweise zu den MĂŒlltonnen. An Sonn- und Feiertagen kann man jedoch auch etwas spĂ€ter beginnen, meist gegen 9 Uhr. Wie genau dies im einzelnen geregelt ist, bestimmen die StĂ€dte und Gemeinden.
Vor Haus und Eingang sollte laut dem Deutschen Mieterbund ungefĂ€hr 1,20 bis 1,50 Meter breit der Schnee entfernt werden. Bei Wegen zu ParkplĂ€tzen oder MĂŒlltonnen reiche ein schmaler Streifen von gut 50 Zentimetern aus. Streuen sei grundsĂ€tzlich wichtiger als Fegen. Schneit es stark, mĂŒssen die ZustĂ€ndigen mehrmals am Tag ran.
Eigentlich sind die Hausbesitzer dafĂŒr verantwortlich. In MietshĂ€usern kann diese Pflicht jedoch auch durch den Mietvertrag auf die Mieter abgewĂ€lzt werden, wobei der Vermieter meist immer noch haftet. Kosten fĂŒr einen Hausmeister oder einen RĂ€umdienst darf der Vermieter den Mietern im Rahmen der Betriebskosten anrechnen. Wer mit RĂ€umen dran ist, aber nicht kann, sollte dafĂŒr sorgen, dass Ersatz oder eine entsprechende Lösung gefunden wird.






