Schimmel in den eigenen vier WÀnden ist nicht nur eklig und Àrgerlich, sondern kann auch gesundheitliche Folgen haben. So sollte man den Schimmel auf jeden Fall dem Vermieter melden und wenn nichts dagegen unternommen wird die Miete um mindestens zehn Prozent mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Norderstedt hervor.
In dem konkreten Fall ging es um eine Familie, in deren Wohnung sich Schimmel an der BalkontĂŒr zum Wohnzimmer und vor allem an den Fensterlaibungen in Kinder- und Schlafzimmer gebildet hatte.
Dies hatten sie ihrem Vermieter gezeigt und, da nichts unternommen wurde, mehrere Monate ĂŒber einen Teil der Miete in verschiedenen Höhen einbehalten, insgesamt 809 Euro. Der Vermieter sah dies aber nicht ein und so landete der Fall vor Gericht.
Ein Gutachter hatte bestĂ€tigt, dass der Schimmel auf einen nicht fachgerechten Einbau der Fenster zurĂŒckzufĂŒhren sei. Daher sahen die Richter die Mietminderung als gerechtfertigt an und gaben den Mietern recht. Also, bei Schimmel unbedingt handeln!
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Der Deutsche Mieterbund weist in diesen Tagen darauf hin, dass Mieter bei einer VerlĂ€ngerung ihres MietverhĂ€ltnisses weder eine zusĂ€tzliche Vermittlungsprovision noch eine âVertragsausfertigungsgebĂŒhrâ zahlen mĂŒssen.
Dies besagt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter zunĂ€chst sein MietverhĂ€ltnis gekĂŒndigt, aufgrund einer privaten Entwicklung dann doch weiterfĂŒhren wollen. FĂŒr die VertragsverlĂ€ngerung wollte der Vermieter 1.000 Euro Vermittlungsprovision und gab diese als âVertragsausfertigungsgebĂŒhrâ an.
Die Richter ordneten an, dass der Vermieter den Betrag zurĂŒckzahlen mĂŒsse, da kein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen sei. Bei einer Fortsetzung, VerlĂ€ngerung oder Erneuerung des MietverhĂ€ltnisses dĂŒrfe laut Wohnungsvermittlungsgesetz keine Provision verlangt werden.
Eine VertragsausfertigungsgebĂŒhr in dieser GröĂenordnung sei absolut unmöglich. Eine GebĂŒhr zur Ausstellung eines Mietvertrags ist Ă€uĂerst selten und kostet den Mieter laut Deutschem Mieterbund maximal 75 Euro. Diese dĂŒrfe aber nur gefordert werden, wenn der Wohnungssuchende keine Provision zahlt.
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Fast jeder Mieter kennt Probleme wie langanhaltenden LÀrm im Haus, defekte Elektrik oder sonstige BeeintrÀchtigungen. Ist der Fall akut und die Nutzung der Wohnung beeintrÀchtigt, haben Mieter das Recht einen festen Prozentsatz der Miete einzubehalten.
Doch nicht immer kann man fĂŒr mehrere MĂ€ngel auch mehrere Teile der Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts MĂŒnchen hervor, auf das in diesen Tagen die MietrechtsanwĂ€lte des Deutschen Anwaltsvereins hinweisen.
In dem konkreten Fall ging es um Mieter, die beim Einzug entdeckten, dass die Fenster der Loggia durch SchĂŒsse mit einem Luftgewehr beschĂ€digt waren. Der Vermieter tauschte die Scheiben anstandslos aus. Doch nach einer Weile wurden die Fenster wieder durchschossen und zudem war die Loggia stark durch Taubenkot verschmutzt.
FĂŒr jeden dieser MĂ€ngel behielten die Mieter jeweils 5% der Miete ein, wogegen der Vermieter schlieĂlich klagte. Am Ende gaben die Richter dem Vermieter recht: FĂŒr den Schaden aufgrund des Beschusses könnten die Mieter den Mietanteil einbehalten, da sie aufgrund der Wiederholungsgefahr die Loggia nicht benutzen könnten.
Die Mietminderung aufgrund des Taubenkots sei allerdings nicht gerechtfertigt. FĂŒhren also mehrere MĂ€ngel zur selben NutzungsbeeintrĂ€chtigung, kann der Mieter nur einmal die Miete mindern.
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Nach einer aktuellen Studie des Immobilienportals immowelt.de ist Frankfurt am Main nach MĂŒnchen die zweit teuerste Stadt, wenn es ums Wohnen geht. Die Nettokaltmiete liegt in der Mainmetropole im Schnitt bei 11,08 Euro pro Quadratmeter.
Wer zentral oder in der NÀhe des Mainufers wohnen möchte, zahlt im Schnitt rund 12 Euro pro Quadratmeter. Allerdings kann hier der Quadratmeterpreis auch mal schnell auf bis zu 29 Euro hoch klettern.
Am teuersten wohnt man aber im zentrumsnahen Frankfurter Westend: Im sĂŒdlichen Bereich liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei rekordhaften 15,14 Euro und kann, je nach Ausstattung, bis zu 30,83 Euro hoch gehen. Etwas gĂŒnstiger, aber immer noch zentrumsnah, ist eine Wohnung im ehemaligen Arbeiterbezirk Gutleutviertel: Dort gibt es den Quadratmeter schon ab 6 Euro.
Auch wer Wohneigentum kaufen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen: 2.619 Euro zahlt man im Schnitt pro Quadratmeter fĂŒr eine Eigentumswohnung. Der Durchschnittskaufpreis fĂŒr ein Einfamilienhaus liegt bei 644.016 Euro.

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In fast jedem Mietvertrag sind Klauseln enthalten, die dem Mieter vorschreiben wie und vor allem in welchen AbstĂ€nden er bestimmte Bereiche der Wohnung zu renovieren bzw. zu streichen hat. Vieler dieser Klauseln wurden aber inzwischen gerichtlich fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€rt. Nur leider widersprechen sich hier viele Urteile und Mieter und Vermieter sind verwirrt.
Zum Beispiel die Frage, in welcher Farbe man die TĂŒren und Fensterrahmen streichen darf. Der Vermieter gibt hier meist WeiĂ vor, doch dies schrĂ€nkt laut eines Urteils des BGH den Mieter in seinem persönlichen Lebensbereich ein und muss daher nicht sein!
Ăhnlich verhĂ€lt es sich auch mit bestimmten Fristen, in denen in bestimmten Teile der Wohnung Schönheitsreparaturen durchgefĂŒhrt werden mĂŒssen. Die Gerichte sind sich weitestgehend einig, dass die Pflicht vom eigentlichen Zustand der RĂ€ume abhĂ€ngt. Jedoch werden folgende Fristen fĂŒr sinnvoll gehalten: KĂŒche und Bad: alle drei Jahre; Wohn- und SchlafrĂ€ume, Toilette, Flur: alle fĂŒnf Jahre; andere NebenrĂ€ume: alle sieben Jahre.
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