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Archiv für die Kategorie ‘Mieten & Vermieten’

Tipps zur Auswahl eines geeigneten Altenheimes

2. September 2011

Achtung Altenheim

Achtung Altenheim - flickr/schoschie

Mit dem Alter geht einher, dass man plötzlich auf zusätzliche Hilfe angewiesen ist. Ist diese Hilfe sogar wichtig für das Leben im Alltag, bietet sich die Unterbringung in einem Altenheim an. Hier sind die Auswahl und die Unterschiede zwischen den Heimen allerdings sehr groß, was die Auswahl nicht sehr leicht gestaltet. Einige Internetplattformen, wie geborgen-im-alter.de mit über 25000 Einträgen für Altenheime, wohnen-im-alter.de oder seniorplace.de, die zusätzlich noch umfassende Informationen bieten, sind ideal als Start- und Orientierungshilfe.

Um trotz eingeschränkter Selbstständigkeit nicht die Lebensfreude und Privatsphäre auf der Strecke zu lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten des Wohnens im Alter. So werden beispielsweise Senioren-WGs immer beliebter. Bei entsprechenden Projekten kann auch für Pflegepatienten eine entsprechende Organisation getroffen werden, damit sie optimal versorgt werden und dabei nicht das Gefühl der Selbstständigkeit einbüßen müssen.

Eine weitere Alternative bietet das Betreute Wohnen. Die entsprechenden Maßnahmen für eventuelle Wohnungsanpassungsmaßnahmen werden im Normalfall von der Pflegeversicherung übernommen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um das Absenken von Türschwellen handeln, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.

Altenheime unterscheiden sich besonders in Ausstattung und Kosten, manche sind auch auf bestimmte medizinische Fachbereiche spezialisiert. Hier lohnt es sich zu vergleichen, einerseits um Kosten zu sparen, andererseits um die bestmögliche Unterbringung zu gewährleisten, damit die Einbußen an Gewohnheiten im Alltag und an Geborgenheit nicht überhand gewinnen. Schließlich geht es hier um ein neues Zuhause.

Gerade im Krankheitsfall, beispielsweise bei Demenz, starker Zuckerkrankheit und / oder bei der Einstufung in eine Pflegestufe durch den medizinischen Dienst ist die Unterbringung in einem Heim meist die beste Entscheidung. Je nach Pflegestufe gibt es hier durch die Pflegeversicherung als Zahlungsträger die Möglichkeit, Kosten erschwinglicher zu machen.

Bei älteren Menschen, die nur bedingt auf Hilfe angewiesen sind, lohnt es sich, darauf zu achten, ob das Altenheim “aktivierende Pflege” anbietet. Diese zielt auf die Selbstständigkeit des zu Pflegenden ab und sorgt mit Hilfe stetiger Kommunikation für die Sicherung von Freiraum, Unabhängigkeit und Selbstvertrauen bei optimaler Versorgung.

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Frühzeitiger Auszug aus Mietwohnung: Wann man keine Miete mehr zahlen muss

12. August 2011
cc by flickr/ ydnammmm

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Wer aus seiner aktuellen Mietwohnung ausziehen muss, hat in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Nur manchmal ergibt es sich eben, dass man schon vor dem Ende dieser Frist eine neue Bleibe hat, in die man einzieht. Normalerweise hat man in solch einer Situation Pech, denn hier zahlt man meist doppelt Miete, einmal für die alte und einmal für die neue Wohnung. Dies muss aber nicht immer so sein, wie ein Urteil des Kammergerichts Berlin beweist, auf das die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der im Laufe des Monats in eine neue Wohnung umzog, obwohl sein Vertrag noch bis zum Monatsende lief. Der Vermieter nutzte den Auszug sofort und begann mit Renovierungsarbeiten in der Wohnung. Gleichzeitig sollte der Mieter auch noch die restliche Miete bis zum Monatsende zahlen.

Die Richter erklärten diese Praxis jedoch für nicht rechtens. Die Miete müssen Mieter nur bis zum Ende des Vertrags zahlen, wenn sie bis dahin auch in der Wohnung wohnen könnten. Durch die Renovierungsarbeiten sei dies nicht mehr der Fall gewesen, somit habe der Vermieter auch keine rechtlichen Ansprüche auf die restliche Miete.

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Mietminderung: Nur bei neuen und unbekannten Mängeln

22. Juli 2011
cc by flickr/ HamburgerJung

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Jeder Mieter hat das Recht bei Mängeln seine Miete zu mindern. Wenn diese Mängel jedoch schon bei der Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt waren ist eine Mietminderung nicht mehr zulässig. Dies bestätigt auch erneut ein Urteil des Landgerichts Berlin, auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Mieter kurz nach dem Einzug in seine neue Wohnung die Miete aufgrund undichter Fenster gemindert. Der Vermieter drohte ihm daraufhin mit fristloser Kündigung. Der Mieter zahlte nun zwar die Miete, aber nur unter Vorbehalt. Das zu viel gezahlte Geld verlangte er zurück.

Vor Gericht hatte dies keinen Erfolg. Die Richter räumten zwar ein, dass undichte Fenster ein Mangel wären, der in diesem Fall jedoch dem Mieter schon bei der Besichtigung der Wohnung hätte auffallen müssen. Die Schäden seien deutlich erkennbar gewesen. Mieter sollten also bei der Besichtigung und auch bei der Anfertigung des Übergabeprotokolls auf solche Mängel achten und darauf hinweisen.

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Kündigung wegen Eigenbedarf: Alternative anbieten

18. Juli 2011
cc by flickr/ steinhobelgruen

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Wird man wegen Eigenbedarf von seinem Vermieter gekündigt, dann ist dies für den Mieter mehr als ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn man weiß, dass eine Alternative möglich wäre, sie einem aber nicht angeboten wird. Dies ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht für den Vermieter, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Landsberg am Lech hervorgeht, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Zu beachten ist bei der Ausweichimmobilie aber auch, daß die Versorgung gleicher Maßen gewährleistet sein sollte, also ein günstiger Gasanbieter dort liefert und auch Strom, Telefon und DSL in vergleichbarer Qualität zur Verfügung stehen.

In dem konkreten Fall bewohnte ein Vermieter die kleinste Wohnung im Dachgeschoss seines Drei-Parteien-Hauses. Nachdem er geheiratet und eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hatte, kündigte er der Mieterin im Erdgeschoss wegen Eigenbedarf. Nur sieben Wochen vor dieser Kündigung wurde jedoch die bisher leer stehende dritte Wohnung im Haus neu vermietet.

Die Richter entschieden, dass der Vermieter in solch einem Fall der bisherigen Mieterin diese Wohnung als Alternative hätte anbieten müssen. Seine Räumungsklage hatte demnach keinen Erfolg. Ein Vermieter müsse dem Mieter bei Kündigung wegen Eigenbedarf eine vergleichbare Wohnung als Alternative anbieten.

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Urteil: Miete erst ab Übergabe des Schlüssels zu zahlen

15. Juli 2011
cc by wikimedia/ Sebastian Hartlaub

cc by wikimedia/ Sebastian Hartlaub

Von dem Moment, in dem man sich für eine Wohnung entscheidet und vielleicht schon einen Mietvertrag abgeschlossen hat, und dem Zeitpunkt, dass man tatsächlich in die Wohnung einziehen kann, kann schon mal eine Weile vergehen. Ab wann ist ein Vermieter jedoch in solch einem Fall berechtigt die Miete zu verlangen? Dies hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf geregelt, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Mieter mit einem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag im Vorfeld abgeschlossen. Erst einige Monate später bekam er dann den Schlüssel für seine neue Wohnung. Der Vermieter wollte jedoch die Miete für die Zeit ab dem Mietvertrag haben.

Die Richter sahen dies anders: Aus einem Mietvertrag folge nicht automatisch die Zahlungspflicht des Mieters. Erst, wenn der Vermieter dem Mieter unmittelbaren Zugang zur Mietsache verschaffe, müsse gezahlt werden. Dieser Zeitpunkt beginnt in der Regel mit der Schlüsselübergabe zur neuen Wohnung.Die Übergabe muss sowohl der Vermieter und der Mieter belegen können.

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