Fast 20 Jahre lang sind in Deutschland die Mieten gar nicht oder nur gering gestiegen. Dies soll sich nun laut einer Studie des Immobilien-Marktforschungsinstituts Empirica ändern. Die Tendenz für Mieten in Deutschland sei eindeutig steigend. Die Krise hat eben einiges verändert.
Besonders betroffen von Mieterhöhungen sind die Großstädte. Immer mehr Menschen suchen dort eine Wohnung und meist wohnen sie dort alleine. Es sind zur gleichen Zeit jedoch kaum neue Wohnungen entstanden, so dass die Vermieter für den Mietraum mehr verlangen können.
In Berlin sind innerhalb eines Jahres die Mieten um 14% gestiegen, in Düsseldorf im Schnitt um 13% und in Köln und Bonn um 12%. Auch Hamburg und Frankfurt am Main sind stark betroffen. Im Durchschnitt zahlen neue Mieter 7% mehr als noch vor einem Jahr.
Durchschnittlich zahlt man laut der Studie in allen kreisfreien Städten in Deutschland 5% mehr Miete. Und dies bei steigenden Nebenkosten und Co… Sind wir also gespannt, wie sich die Miettendenz in den nächsten Jahren verändern wird!
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Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter die Miete erhöhen und dies anhand von Verbesserungsmaßnahmen festsetzen, die der Mieter selbst eingebaut hat. Er wird also doppelt zur Kasse gebeten. Dem schob der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vor.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der 1976 auf eigene Kosten das Badezimmer und eine Sammelheizung in die Wohnung eingebaut hatte. 2008 wollte die Vermieterin nun die Miete erhöhen und zwar anhand des Mietspiegels mit Bad und Sammelheizung.
Die Richter des Bundesgerichtshofs erklärten dies nun für unrechtmäßig. Verbesserungen, die Mieter auf eigene Kosten vorgenommen haben, dürfen nicht in die Mietberechnung einfließen. Der Deutsche Mieterbund zeigte sich sehr erfreut über dieses Urteil, da nun Vermieter, die eine unsanierte Wohnung vermieten, auch nur Miete für eben eine unsanierte Wohnung verlangen könnten.
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Schimmel in den eigenen vier Wänden ist nicht nur eklig und ärgerlich, sondern kann auch gesundheitliche Folgen haben. So sollte man den Schimmel auf jeden Fall dem Vermieter melden und wenn nichts dagegen unternommen wird die Miete um mindestens zehn Prozent mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Norderstedt hervor.
In dem konkreten Fall ging es um eine Familie, in deren Wohnung sich Schimmel an der Balkontür zum Wohnzimmer und vor allem an den Fensterlaibungen in Kinder- und Schlafzimmer gebildet hatte.
Dies hatten sie ihrem Vermieter gezeigt und, da nichts unternommen wurde, mehrere Monate über einen Teil der Miete in verschiedenen Höhen einbehalten, insgesamt 809 Euro. Der Vermieter sah dies aber nicht ein und so landete der Fall vor Gericht.
Ein Gutachter hatte bestätigt, dass der Schimmel auf einen nicht fachgerechten Einbau der Fenster zurückzuführen sei. Daher sahen die Richter die Mietminderung als gerechtfertigt an und gaben den Mietern recht. Also, bei Schimmel unbedingt handeln!
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Der Deutsche Mieterbund weist in diesen Tagen darauf hin, dass Mieter bei einer Verlängerung ihres Mietverhältnisses weder eine zusätzliche Vermittlungsprovision noch eine „Vertragsausfertigungsgebühr“ zahlen müssen.
Dies besagt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter zunächst sein Mietverhältnis gekündigt, aufgrund einer privaten Entwicklung dann doch weiterführen wollen. Für die Vertragsverlängerung wollte der Vermieter 1.000 Euro Vermittlungsprovision und gab diese als „Vertragsausfertigungsgebühr“ an.
Die Richter ordneten an, dass der Vermieter den Betrag zurückzahlen müsse, da kein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen sei. Bei einer Fortsetzung, Verlängerung oder Erneuerung des Mietverhältnisses dürfe laut Wohnungsvermittlungsgesetz keine Provision verlangt werden.
Eine Vertragsausfertigungsgebühr in dieser Größenordnung sei absolut unmöglich. Eine Gebühr zur Ausstellung eines Mietvertrags ist äußerst selten und kostet den Mieter laut Deutschem Mieterbund maximal 75 Euro. Diese dürfe aber nur gefordert werden, wenn der Wohnungssuchende keine Provision zahlt.
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Fast jeder Mieter kennt Probleme wie langanhaltenden Lärm im Haus, defekte Elektrik oder sonstige Beeinträchtigungen. Ist der Fall akut und die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, haben Mieter das Recht einen festen Prozentsatz der Miete einzubehalten.
Doch nicht immer kann man für mehrere Mängel auch mehrere Teile der Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das in diesen Tagen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins hinweisen.
In dem konkreten Fall ging es um Mieter, die beim Einzug entdeckten, dass die Fenster der Loggia durch Schüsse mit einem Luftgewehr beschädigt waren. Der Vermieter tauschte die Scheiben anstandslos aus. Doch nach einer Weile wurden die Fenster wieder durchschossen und zudem war die Loggia stark durch Taubenkot verschmutzt.
Für jeden dieser Mängel behielten die Mieter jeweils 5% der Miete ein, wogegen der Vermieter schließlich klagte. Am Ende gaben die Richter dem Vermieter recht: Für den Schaden aufgrund des Beschusses könnten die Mieter den Mietanteil einbehalten, da sie aufgrund der Wiederholungsgefahr die Loggia nicht benutzen könnten.
Die Mietminderung aufgrund des Taubenkots sei allerdings nicht gerechtfertigt. Führen also mehrere Mängel zur selben Nutzungsbeeinträchtigung, kann der Mieter nur einmal die Miete mindern.
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