Die meisten Mieter kümmern sich natürlich recht zügig nach Beendigung eines Mietverhältnisses darum, die gezahlte Kaution vom Vermieter zurückzubekommen. Wer solche Dinge jedoch gerne auf die lange Bank schiebt, sollte auf keinen Fall zu lange warten, denn laut einem Urteil des Landgerichts Oldenburg verjährt der Anspruch auf Rückerstattung der Mietkaution nach drei Jahren! Darauf...
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