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Archiv für die Kategorie ‘Immobilienrecht’

Hausnummern: Beleuchtung oft Pflicht

7. Dezember 2011
cc by flickr/ Gregor Joham

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So manch einer wird nachts oder an einem spĂ€ten Winternachmittag schon einmal durch die dunklen Straßen geirrt sein und hat verzweifelt nach der richtigen Hausnummer gesucht. In der aktuell dunklen Jahreszeit weist daher aktuell das Branchenportal Licht.de darauf hin, dass in einigen Regionen Deutschlands es Pflicht ist, Hausnummern zu beleuchten. Nur leider halten sich einige trotzdem nicht daran.

So mĂŒssen Hausnummern zum Beispiel in Berlin und in Hamburg eigentlich beleuchtet sein, so Licht.de. Sind die Nummern selbstleuchtend so raten die Experten dazu, dass sie eine Höhe von mindestens zehn Zentimetern haben. Werden sie angestrahlt, empfiehlt sich eine GrĂ¶ĂŸe von 20 Zentimetern.

Das Anstrahlen von Hausnummern hat durchaus einen Sinn. Nicht nur, dass einen normale Besucher oder Postboten schwerer finden, eine schlecht lesbare Nummer kann auch im Ernstfall wichtige Minuten kosten, zum Beispiel wenn ein Krankenwagen kommen muss.

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Urteil: Seniorengerechte Wohnung muss nicht automatisch barrierefrei sein

14. September 2011
cc by flickr/ Ed Yourdon

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Das Alter bringt fĂŒr jeden von uns bestimmte körperliche Beschwerden und Hindernisse mit sich. Doch dies bedeutet nicht, dass alle alten Menschen automatisch in ihrer Bewegung vollkommen eingeschrĂ€nkt oder sogar behindert sind. So sah es auch das Oberlandesgericht Koblenz und definierte in Teilen in einem Urteil den Begriff „seniorengerechtes Wohnen“.

In dem konkreten Fall ging es um ein Bauunternehmen, das von einem Bauherren gut 17.000 Euro Restlohn einklagte. Der Bauherr hatte diese Zahlung verweigert, da er mit dem Unternehmen den Bau seniorengerechter Wohnungen vereinbart hatte. Jedoch waren die Wohnungen nicht vollkommen barrierefrei, auch fehlten Dinge wie Haltegriffe an den Toiletten.

Die Richter gaben am Ende der Baufirma Recht, denn seniorengerechtes Wohnen wĂŒrde nicht automatisch heißen, dass die Wohnung auch behindertengerecht sein mĂŒsse. Das Befahren der RĂ€ume mit einem Rollstuhl oder einem Rollator sei keine zwingende Voraussetzung. Trotz der Probleme die das Alter mit sich bringe, seien nicht alle Menschen in einem höheren Alter gleich körperlich behindert.

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Stromausfall: GrĂ¶ĂŸere SchĂ€den melden

20. Juli 2011
cc by flickr/ geier

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Vor wenigen Tagen sorgten Fehler in einem Kraftwerk und einem Umspannwerk fĂŒr einen großflĂ€chigen Stromausfall in Hannover. In vielen Teilen der Stadt ging plötzlich nichts mehr. Nicht nur der Strom in WohnhĂ€usern fiel aus, sondern auch Ampeln und die Verkehrsbeleuchtung. KrankenhĂ€user und andere wichtige Einrichtungen mussten auf Notstrom umschalten.

Freuen konnten sich in den Haushalten alle, die entsprechende Dinge fĂŒr den Notfall wie Kerzen, Taschenlampen und Co, bereit hatten. Solch ein Stromausfall ist nicht nur Ă€rgerlich, sondern kann ab und an auch fĂŒr SchĂ€den sorgen.

Diese ĂŒbernehmen ab einem gewissen Ausmaß die Energieversorger. FĂ€llt der Strom fĂŒr lĂ€ngere Zeit aus, mĂŒssen die örtlichen Netzbetreiber fĂŒr die Kosten aufkommen. Zu solchen SchĂ€den gehören auch verdorbene Lebensmittel. Kosten fĂŒr SchĂ€den ab einem Wert von 30 Euro können eingefordert werden. Dazu muss man dem Versorger möglichst bald mitteilen, dass es zu grĂ¶ĂŸeren SchĂ€den gekommen ist. Beziffern kann man diese zur Not auch spĂ€ter. Zudem muss man eindeutig nachweisen, dass der Schaden auf den Stromausfall zurĂŒckzufĂŒhren ist.

Naja, und wer am Ende das GlĂŒck hat und keinen Schaden davontrĂ€gt, sollte solch eine Situation gelassen sehen, denn solch ein Stromausfall kann ja auch ziemlich romantisch sein… ;-)

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Teldafax: Bei Lieferstopp ZĂ€hlerstand notieren

24. Juni 2011
cc by flickr/ _maddin_

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Seit lĂ€ngerem sorgt der Energieversorger Teldafax bereits fĂŒr negative Schlagzeilen. Vor wenigen Tagen spitzte sich die Situation zu als bekannt wurde, dass inzwischen ĂŒber 400 Netzbetreiber dem Unternehmen den Zugang zu den Leitungen gesperrt haben. Diesen Samstag stoppte Teldafax die Belieferung seiner Kunden mit Strom und Gas.

In solch einem Fall springt dann der lokale Grundversorger ein und der Kunde hat die Möglichkeit sich so schnell wie möglich einen neuen Anbieter zu suchen. Damit die Abrechnung hierbei auch korrekt vonstatten geht, rÀt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass sich Kunden möglichst bald nach Lieferstopp den ZÀhlerstand aufschreiben.

Diesen teilt man dann dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und dem bisherigen Anbieter mit. Andernfalls wird eine SchĂ€tzung vorgenommen, die unter UmstĂ€nden mehr Kosten fĂŒr einen bedeuten kann.

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Zufahrtsrecht schriftlich festhalten!

9. Mai 2011
cc by wikimedia/ Andreas -horn- Hornig

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In manchen FĂ€llen kann es vorkommen, dass das eigene GrundstĂŒck nicht direkt von der Straße aus erreichbar ist. In solchen FĂ€llen muss man mit dem entsprechenden Nachbar eine Einigung treffen, dass man ĂŒber einen bestimmten Weg ĂŒber sein GrundstĂŒck zu seinem Haus gehen oder meist eher fahren kann.

Dieses Zufahrtsrecht sollte man unbedingt schriftlich festhalten, wobei dabei auch ein einfacher Vertrag reicht, wie ein Urteil des Oberlandesgericht NĂŒrnberg zeigt, auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um eine GrundstĂŒckseigentĂŒmerin, die keinen direkten Anschluss an die öffentliche Straße hatte. Um mit dem Auto jedoch auf ihr GrundstĂŒck und wieder weg gelangen zu können, vereinbarte sie mit ihrem Nachbarn im Jahr 1990 einen drei Meter breiten Weg als Zufahrt benutzen zu dĂŒrfen. Dies wurde lediglich in einem Brief festgehalten.

Jahre spĂ€ter kam es jedoch zu Streitereien, vor allem da die drei Töchter des Nachbarn ihre Autos auf dem vereinbarten Zufahrtstreifen parken wollten. Das Gericht gab jedoch der Nachbarin Recht. Durch den Brief sei ein wirksamer Vertrag geschlossen worden. Dieser könne nur aus einem wichtigen Grund gekĂŒndigt werden und diese lĂ€ge hier nicht vor.

Die Experten raten solch ein Zufahrtsrecht am besten im Grundbuch eintragen zu lassen um spÀtere Streitigkeiten zu vermeiden.

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