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Der Herbst hat uns in den vergangenen Tagen ein wahres Traumwetter beschert, doch so langsam bewegen wir uns dann doch auf die nicht so sonnigen und warmen Tage des Jahres zu. Der Herbst bringt für viele einiges an Arbeit mit sich. Dazu gehört auch, dass Hausbesitzer dazu verpflichtet sind, Laub auf dem eigenen Grundstück und vor allem auf dem Gehweg davor zu entfernen.
Die Verkehrssicherungspflicht kommt also nicht erst im Winter mit dem Schnee zu tragen, sondern bereits im Herbst mit den herabfallenden Blättern. Rutscht ein Fußgänger beispielsweise auf nassem Laub vor der eigenen Haustür aus und man hat im Vorfeld nicht dafür gesorgt, dass die Blätter entfernt wurden, haftet der Eigentümer für den Schaden.
Laub von Bäumen auf der Straße wird in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt, nur müssten Grundstückeigentümer es am besten bereits vorher zu Haufen zusammenfegen, damit es Gullys und Straßenrinnen nicht verstopft. Für das Entsorgen des Laubs von eigenen Bäumen eignet sich am besten der Kompost oder man verwendet es als Frostschutz für die Pflanzen. Ein Winterquartier für Igel ist bei einigen auch beliebt.
Immobilienpflege Laub fegen, Pflanzen, Sicherheit, Tipps, Verkehrssicherungspflicht

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Wer Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen bei sich zuhause hat, der weiß, dass der Schornsteinfeger einmal im Jahr zur Kontrolle der Geräte kommt. Bisher war im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert, dass einmal jährlich eine Umweltschutzmessung durchgeführt werden musste, doch dies wurde im vergangenen Jahr geändert.
Dank immer neuerer Geräte, die sich zum Teil selbst regulieren können, ist eine entsprechende Messung bei Heizungen, die über zwölf Jahre alt sind, nur noch alle zwei Jahre Pflicht, bei jüngeren Modellen nur alle drei Jahre. Die Mehrzahl der Verbraucher wird dies jedoch erst einmal nicht merken, denn die meisten kommen nach wie vor einmal im Jahr aufgrund von anderen wichtigen Sicherheitskontrollen.
Nur bei dem Blick auf die Rechnung, wird es so manch einer feststellen, denn mit dem neuen Besuchsrhythmus müssen natürlich weniger Punkte erledigt werden. Ab 2013 könnten sich die Preise wieder ein wenig ändern, denn dann beginnt auch im Schornsteinfegerhandwerk der freie Wettbewerb und der Preisdruck könnte steigen.
Immobilienpflege Eigenheim, Schornsteinfeger, Sparen, Tipps

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In diesem Sommer fiel wieder einmal viel Regen und so manch ein Keller wurde überschwemmt. Dabei werden nicht nur die Sachen darin beschädigt, sondern natürlich auch die Wände. Wer die Kellerwände nun wieder streichen möchte, sollte auf ein paar wichtige Punkte achten.
Man sollte sich absolut sicher sein, dass die Wände wieder komplett trocken sind, denn streicht man auf nassem Grund, bröckelt die Farbe nach kurzer Zeit wieder ab. Vor dem Streichen ist es zudem ratsam, die Wände mit einem Tuch gründlich abzureiben, denn durch das Wasser können sich Salze abgelagert haben, die man entfernen muss.
Ist die Wand trocken und sauber, streicht man zunächst mit Tiefengrundierung und dann mit Dispersionsfarbe. Ist man unsicher, empfiehlt es sich genaue Erkundigungen einzuholen und eventuell einen Fachmann zu rufen, denn feuchte Wände sind ein idealer Nährboden für Schimmel.
Immobilienpflege Keller, Streichen, Tipps, Überschwemmung

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Wir alle kennen das alte Klischee von der Schwiegermutter, die in den Augen der Ehemänner eher einem Drachen ähnelt. Wenn die Dame zu Besuch kommt, wird erst einmal an der Wohnung und der Jobsituation herumgemäkelt, dann wird gestichelt und am Ende noch die Sauberkeit bemängelt, womöglich greift die Schwiegermutter noch selbst zum Putzlappen.
Ein Vorurteil, dass zum Glück bei den meisten deutschen Haushalten nicht zutrifft, wie eine Umfrage des Immobilienportals immowelt.de zeigt. Demnach haben 70 Prozent der Deutschen in den eigenen vier Wänden noch nie erlebt, dass die Schwiegermutter selbst den Staubwedel schwingt. Viele von ihnen halten den Gedanken für absurd.
Doch offenbar gibt es dann doch ein paar, wo die Schwiegermutter regelmäßig für den Hausputz verantwortlich ist. Elf Prozent der Deutschen gaben an, dass sie den Haushalt führt. Zehn Prozent versuchen dies zu vermeiden und räumen besonders gründlich vor ihrem Besuch auf und in acht Prozent der Fälle gibt es sie dann offenbar doch, die böse Schwiegermutter, denn diese haben ihr ausdrücklich verboten zum Besen zu greifen, doch nicht immer wird sich dran gehalten.
Immobilienpflege Eigenheim, Putzen, Schwiegermutter, Umfrage

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Laut der aktuellen Energiesparverordnung müssen Eigenheimbesitzer bis Ende dieses Jahres ihre Energiestandards erhöhen und an manchen Stellen nachbessern. Ein halbes Jahr hat man dazu noch Zeit, so dass man sich langsam darum kümmern sollte.
Betroffen von diesen möglichen Umbauten und Aufrüstungen sind Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und auch selbst in ihm wohnen. Dies gilt für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Wer vor dem Stichtag selbst in der Immobilie wohnte, ist nicht betroffen.
Über die geforderten Maßnahmen sollte man sich genau informieren. So müssen beispielsweise Warmwasser- und Heizungsleitungen sowie Armaturen zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt werden, wenn diese zugänglich sind und sich in unbeheizten Räumen befinden. Dies könne man auch leicht selbst machen.
Teurer hingegen wird die Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecken, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. Dies kann nur ein Fachmann erledigen und wäre dann der Fall, wenn beispielsweise ein nichtausgebauter Speicher über dem obersten Wohnraum liegt. Hier kann man die Decke dämmen oder aber auch das Dach selbst. Auch bis Ende des Jahres müssen alle alten Heizungen erneuert werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden.
Immobilienpflege Eigenheim, Energiestandards, Heizung, Immobilien