Haustiere

Der Tierschutzvertrag


Tierschutzvertrag Hund Katze by Flickr fazenEigentlich sollte jeder Tierbesitzer seinen kleinen Liebling ein Leben lang bei sich haben. Doch nicht immer ist dies möglich. Muss man sein Haustier an einen anderen Besitzer weitervermitteln, sollte man natürlich auf jeden Fall darauf achten, dass das Tier in gute Hände kommt. Bei privaten Vermittlungen hat man die Möglichkeit einen sogenannten Tierschutzvertrag mit dem neuen Besitzer abzuschließen.

Dieser verpflichtet sich darin dem alten Halter gegenüber u.a. das Tier nicht zu quälen, es artgerecht zu halten, regelmäßig zum Tierarzt zu gehen, eventuelles Besuchsrecht, eine Rücknahme des Tiers bei nicht-artgerechter Haltung und und und.

Gibt man sein Tier also privat in neuen Hände, sollte unbedingt dieser Vertrag abgeschlossen werden! Einen Mustervertrag kann man u.a. bei den Kollegen von Tiervermittlung downloaden…

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Keine Kommentare

  • Antworten Marc März 19, 2011 um 7:52 pm

    Ich stehe auch voll hinter dem Tierschutzvertrag! Habe selbst einen unterzeichnet, als ich Toshtai, mein Stinktier, bei seinem Vorbesitzer abholte.
    Leider gibt es zu viele verantwortungslose Menschen, welche ihr Tier einfach aussetzen würden – der Schutzvertrag trägt einiges zur Vermeidung dieses Übels bei!

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