Mieten & Vermieten

Keine Kündigung wegen Zutrittsverweigerung zur Wohnung

cc by flickr/ ydnammmm

cc by flickr/ ydnammmm

Generell müssen Mieter ihren Vermieter nicht einfach so in die Wohnung lassen. Ein Besichtigungstermin muss rechtzeitig vorher angekündigt werden. Zudem muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran haben, die Wohnung zu sehen wie beispielsweise eine geplante Modernisierung. Mieter, die einen Besichtigungstermin versäumen müssen keine Angst vor einer Kündigung haben. Dies entschied das Landgericht Berlin, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Vermieter eine Besichtigung zwar angekündigt, jedoch relativ kurzfristig. Der Mieter öffnete an dem besagten Tag nicht die Wohnung weswegen der Vermieter die Kündigung aussprach.

Zu Unrecht, urteilten die Richter, denn wenn ein Mieter die Besichtigung verpasse, könne er höchstens abgemahnt werden. Danach müsse ein neuer Termin vereinbart werden und erst wenn dieser wieder ohne ersichtlichen Grund nicht eingehalten wird, könne der Vermieter kündigen. Dies sei in dem konkreten Fall nicht so gewesen. Zudem müssten Vermieter besonders bei berufstätigen Mietern den Termin mindestens gut vier Tage vorher ankündigen.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.