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Aquarium und Wasserbett: Was ist in Mietwohnungen zu beachten?

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Aquarien sind immer noch ein gern gesehenes Accessoire in Deutschlands Wohnzimmern. Wo die kleineren Aquarien bis 200 Liter noch als eher unproblematisch einzustufen sind, stellen den Aquarianer Becken ab 200- bis über 1200 Liter nicht nur vor statische Probleme, auch der Vermieter könnte unter Umständen das ein oder andere Problem mit dem liebgewonnen Hobby haben. Ähnlich verhält es sich mit Wasserbetten, die im Falle eines Bruchs der Wasserkammer erhebliche Schäden, nicht nur in der eigenen Wohnung, verursachen.

Egal ob Aquarium oder Wasserbetten, der Wasserinhalt solcher Einrichtungsgegenstände ist oft erheblich. Besonders gefährlich wird es dann, wenn man die enorme Belastung für den Deckenboden nicht genauestens kalkuliert. Aquarien bis 200 Liter Beckeninhalt sollten problemlos in jeder Wohnung aufgestellt werden können. Bei allem, was darüber hinausgeht, sollte man sich schon genaue Informationen über die Statik des Gebäudes einholen. Konkret stellt sich hier die Frage, aus welchem Material der Deckenboden, auf den das Aquarium oder auch Wasserbetten gestellt werden sollen, gefertigt wurde. Eine Holzdecke beispielsweise ist lang nicht so tragfähig wie eine massive Betondecke. Hierbei ist zu beachten, dass ein 300 Liter Aquarium die Bodendecke allein durch den Wasserinhalt mit 300 kg Gewicht belastet. Und das auf einer verhältnismäßig kleinen Fläche. Hinzu kommen das Leergewicht des Aquariums und eventuell Einrichtungsgegenstände, sodass sehr leicht ein Gewicht von 500 Kilogramm erreicht wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich stets die Rekrutierung eines Statikers, insbesondere bei Beckengrößen jenseits der 600 Liter. Auch Wasserbetten beinhalten in der Regel ein Volumen von 500 Litern und mehr, auch hier ist im Zweifelsfall ein Statiker mit der Begutachtung zu betrauen.

Bei den gerade erwähnten Literzahlen führt ein Defekt, sowohl beim Aquarium, als auch beim Wasserbett, zu erheblichen Schäden der Wohnung und zu gewaltigem Ärger mit dem Vermieter. Als Faustregel gilt zwar, Aquarien bis 200 Liter sind nicht zwangsläufig meldepflichtig, Sie sollten dem Vermieter jedoch aus Fairnessgründen im Vorfeld mitgeteilt werden, beziehungsweise eine Erlaubnis dafür einholen. Eventuelle Schäden am Aquarium oder am Wasserbett sollten mit einem ZUSATZ in der Hausrat bzw. Haftpflichtversicherung versichert werden. Viele Versicherungen bieten diesen Service bereits für wenig Geld zusätzlich an. Bei einigen Versicherungen ist ein Aquarium auch automatisch mit abgesichert, so lange wie es der Versicherung gemeldet wurde. Sollte tatsächlich ein Wasserschaden durch derartige Einrichtungsgegenstände hervorgerufen werden, so ist der Mieter alleine für die Beseitigung dieser Schäden verantwortlich, und dies kann schnell sehr teuer werden.

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