Mieten & Vermieten

Räum- und Streupflicht: Besser nicht zu Salz greifen

cc by geograph/ David Crocker

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Nun steht der Winter endgültig vor der Tür. In einigen Teilen Deutschlands hat es bereits geschneit und dem Rest wird dies in den kommenden Tagen wohl auch noch bevorstehen. Dann wird es auch wieder Zeit zu räumen. In Deutschland herrscht bekanntermaßen eine Räum- und Streupflicht. Dies bedeutet, dass die Eingänge von Gebäuden und die Gehwege von Schnee und Eis befreit und so rutschsicher wie möglich gemacht werden müssen.

Zeitlich gilt diese Regelung von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen kann man ein wenig länger schlafen und muss ab 9 Uhr loslegen. Wer keine Zeit hat weil er zur Arbeit muss oder wer krank ist, der ist dazu verpflichtet sich um Hilfe und Ersatz zu kümmern.

Dabei fragt sich so manch einer auch immer wieder aufs Neue zu welchem Streugut man greift. Der Mieterschutzbund rät zu Splitt oder Asche und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Privatpersonen in vielen Teilen Deutschlands kein Streusalz verwenden dürfen. Dies ist in vielen Regionen nur der Stadtreinigung erlaubt. Obwohl man es im regulären Handel kaufen könne, müsse man privat mit einer Geldbuße bei Verwendung von Salz rechnen. Vermieter haften dabei übrigens in der Regel für ihre Mieter, wenn diese mit Salz streuen.

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