Mieten & Vermieten

Gefährdung durch Schimmel: Mieter trägt Beweislast

cc by wikimedia/ Infrogmation

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Schimmel in den eigenen vier Wänden sieht nicht nur unschön aus, sondern ist meist auch gesundheitsgefährdend. Daher hat der Mieter das Recht die Miete zu mindern, doch muss er hier laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin die Gefährdung für seine Gesundheit beweisen sowie Art und Konzentration der Schimmelsporen nachweisen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein hin.

In dem konkreten Fall ging es um den Mieter einer Gaststätte mit Pension. Der Keller und die Küche der Gaststätte waren großflächig mit Schimmel befallen. Da dies gesundheitsgefährdend sei und zudem die Krebserkrankung des Mieters mitverursacht habe, verweigerte dieser wiederholt die Mietzahlung. Der Vermieter sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus.

Die Richter gaben dem Vermieter Recht, da die Begründung des Mieters zu pauschal sei. Er müsse konkrete Beweise bringen und genau aufzeigen, worin der Mangel bestehe, der den Gebrauch der Räumlichkeiten beeinträchtige.

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