Mieten & Vermieten

Vermieter darf Kaution nicht für Anwaltskosten einbehalten

cc by wikimedia/ Friedrich.Kromberg

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Wer eine neue Wohnung anmietet zahlt üblicherweise eine Kaution, die der Vermieter beispielsweise auf einem Sparbuch hinterlegt. Diese Sicherheit darf der Vemieter nach einem Streit nicht einfach für die Kosten eines Rechtsanwalts einbehalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem konkreten Fall stritten sich ein Mieter und der Vermieter um einen Wasserschaden. Der Fall landete vor Gericht und der Mieter kündigte die Wohnung und verlangte dabei die von ihm gezahlte Kaution zurück. Der Vermieter ging jedoch pauschal davon aus, dass er nach dem Verfahren die Anwaltskosten estattet bekommt. Daher behielt er einfach die Kaution komplett ein.

Die Richter des Landgerichts Duisburg sahen dies aber ganz anders: Die Mietsicherheit diene als Rücklage für eventuelle Schönheitsreparaturen, die der Mieter nicht gemacht habe, oder für Zahlungsausfälle des Mieters. Sie diene nicht dem Zweck Anwaltskosten zu begleichen. Die Kaution musste also zurückgegeben werden.

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