Garten Tipps & Tricks

Mietrecht: Gärtnern im Hinterhof

In Mietshäusern findet sich häufig im Hinterhof eine (potentielle) Grünfläche. Wer sich hier in Sachen Gärtnern austoben möchte, muss jedoch einige wichtige Regeln beachten. In erster Linie gilt dabei: Am besten immer mit allen so viel wie möglich und nötig absprechen.

Den Garten darf man nur einfach so selbst bewirtschaften, wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass er an mich zum Teil oder ganz mitvermietet wurde. Ansonsten haben alle Mieter ein Wörtchen mitzureden, was nicht selten zu Streit führt.

Hier hilft grundsätzlich ein Blick in die Hausordnung, wo normalerweise die Nutzung der Fläche genau festgelegt ist. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Die Fläche ist nur zum Anschauen gedacht, einzelne Parteien können sie nutzen oder alle dürfen sie nutzen.

Können das Grün alle nutzen, muss unbedingt jede Handlung gemeinsam abgesprochen werden. Diese Ergebnisse hält man am besten schriftlich fest und natürlich braucht man immer noch die Zustimmung des Vermieters, der mündliche Zusagen übrigens jederzeit widerrufen kann.

Also, ein Fleckchen Grün tut besonders in der Großstadt gut, jedoch nur, wenn dies auch mit allen möglichen Rechten und Pflichten konform geht.

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