Mieten & Vermieten

Mietminderung wegen Straßenlärm?

cc by flickr/ Wonderlane

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In vielen deutschen Städten gehören Baustellen zum Dauerzustand. Dürfen Mieter jedoch die Miete mindern, wenn der Geräuschpegel von draußen für einen gewissen Zeitraum zunimmt? Mit solch einem Fall musste sich der Bundesgerichtshof befassen und hat dabei deutlich die Rechte der Vermieter gestärkt.

Konkret ging es dabei um einen Mieter in der Berliner Schlossallee, über die aufgrund von Bauarbeiten der Hauptverkehr umgeleitet wurde. Der Mieter hatte daraufhin die Miete gemindert, was der Vermieter nicht akzeptieren wollte. Die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden im Sinne des Vermieters und verpflichteten den Mieter zur Nachzahlung der einbehaltenen 1.400 Euro.

Für eine entsprechende Mietminderung hätte bei Vertragsabschluss die geringe Lärmbelästigung als Bedingung gelten und der Vermieter hätte dies bestätigen müssen. Zudem sei die Lärmbelästigung durch den Verkehr noch im zumutbaren Rahmen gewesen. Lärmbelästigung aufgrund von Straßenbau gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko. Die Grenze werde jedoch deutlich überschritten, wenn die Arbeiten länger als sechs Monate dauern würden.

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