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Schneeräumen: Hauseigentümer auch nach Übertragung in der Pflicht

Wohl nur die wenigsten räumen im Winter gerne Schnee. Es handelt sich zwar hier um eine wichtige Pflicht, die man sich jedoch gerne gegenseitig zuschiebt. Für öffentliche Gehwege sind zum Beispiel in der Regel die Gemeinden zuständig, die jedoch die Verpflichtung gerne auf die Eigentümer schieben. Letztere übertragen sie gerne auf Mieter oder Dienstleister.

Kommt am Ende jemand durch unsauberes Räumen zu Schaden, dann muss ein Schuldiger oft erst gefunden werden. Der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“ weist daher aktuell darauf hin, dass Hauseigentümer sich nicht komplett aus der Verantwortung stehlen können.

Sie können zwar die Räum- und Streupflicht auf die Mieter oder einen Dienstleister übertragen, müssen jedoch regelmäßig kontrollieren, dass die Arbeiten auch ordentlich ausgeführt werden. Ist dies nicht der Fall muss für Abhilfe gesorgt werden. Kommt jemand zu Schaden und der Eigentümer hat nicht kontrolliert, ist er am Ende schadenspflichtig. Dabei schütze auch kein Schild wie „Privatweg – Betreten verboten“.

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