Mieten & Vermieten

Dachlawinen: Mieter von Häusern müssen haften!

cc by flickr/ marfis75

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Schnee und Eis haben weite Teile Deutschlands wieder fest in der Hand. Wie in jedem Jahr wird auch aktuell wieder viel über das Thema Verkehrssicherungspflicht berichtet und debattiert. So kritisiert der Mieterverein München zum Beispiel ein Urteil des Amtsgerichts München, nach dem Mieter eines Hauses nach der Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auch für Dachlawinen haften müssen.

Im konkreten Fall war ein Bekannter der Mieterin eines Hauses im Winter aus der Garage gefahren, wobei sich eine Schneelawine vom Dach löste und am Auto einen Schaden von über 2.700 Euro anrichtete. Die Mieterin wollte den Schaden vom Vermieter ersetzt bekommen, da dieser weder ein Schneefanggitter angebracht, noch Warnschilder aufgestellt oder das Dach geräumt hatte.

Der Vermieter weigerte sich zu zahlen, da er im Vertrag die Verkehrssicherungspflicht auf die Mieterin übertragen hatte. Die Richter sahen dies am Ende genauso. Im Gegensatz zum Mieten einer Wohnung habe der Mieter eines Hauses die alleinige Sachherrschaft über das Objekt. Der Mieterverein kritisierte das Urteil, da man natürlich die Verkehrssicherungspflicht übertragen könne, jedoch das Anbringen eines Schneefanggitters ein Eingriff in die bauliche Substanz des Hauses sei, was Mietern nicht ohne Genehmigung gestattet ist.

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