Mieten & Vermieten

Mieter haben Anspruch auf warme Wohnung in der Heizperiode

cc by wikimedia/ Geierunited

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Anfang Oktober beginnt in Deutschland meist die Heizperiode. Aus diesem Anlass weist aktuell der Mieterverein München darauf hin, dass Mieter ein Anrecht auf eine warme Wohnung haben. Natürlich ist dies wie so häufig in Deutschland auch genau geregelt. In Herbst und Winter müssten Mieter die Möglichkeit haben, ihre Wohnung auf 20 bis 22 Grad einzuheizen.

Dies gelte von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr. In der Nacht dürfe der Vermieter die Heizung je nach Beschaffenheit herunterregeln. Dabei würden 18 Grad als angemessene Temperatur gewertet. Könnten diese Temperaturen nicht erreicht werden, handle es sich um einen deutlichen Mangel, der eine Mietminderung möglich macht.

Fällt die Heizung im Winter sogar ganz aus, hätten Mieter das Recht fristlos zu kündigen. Beim warmen Wasser gibt es übrigens auch eine Regelung: 45 Grad seien in Bad und Küche üblich. Dabei dürfe es je nach Gerät in der Regel maximal zehn Sekunden dauern bis das Wasser warm werde, damit man zum Beispiel duschen könne.

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