Mieten & Vermieten

Wasserschäden: Wann müssen Mieter oder Vermieter zahlen?

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden in Häusern und Wohnungen. Gut, wenn man in solch einem Fall entsprechend versichert ist. Mieter sollten zudem nicht immer automatisch damit rechnen, dass der Vermieter für solche Schäden aufkommt, denn es gibt durchaus Fälle, in denen der Mieter zahlen muss. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin.

Mieter sind bei den meisten Wasserschäden in der Pflicht, die durch ihr eigenes Verschulden entstanden sind. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn man vergessen hat, einen Wasserhahn zuzudrehen. Auch wenn man die Waschmaschine in der Wohnung unbeaufsichtigt lässt und sich beim Gebrauch ein Schlauch löst, kann der Mieter oft zur Verantwortung gezogen werden. In solchen Fällen springt dann jedoch meist die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung ein.

Grundsätzlich sollten Mieter sich mit ihrem Vermieter absprechen, was zu ihren Pflichten gehört. Dies kann zum Beispiel sein, das Laub aus den Abflüssen vom Balkon zu entfernen. Kommt es hier zu Verstopfung kann der Mieter ebenfalls in Pflicht genommen werden. Bei anderen Schäden, für die der Mieter nichts kann, wie ein Wasserrohrbruch, kommt im Gegensatz der Vermieter auf. Ihm steht dann die Gebäudeversicherung zur Seite.

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