Mieten & Vermieten

Vor Auszug: Wohnungsbesichtigung mit potentiellen Nachmietern nur nach Absprache

Allen Mietern, die planen aus einer Wohnung auszuziehen, kann es passieren, dass der Vermieter darum bittet, Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern durchzuführen, obwohl man selbst noch in den Räumen wohnt. Doch dies ist nur nach einer entsprechenden Absprache möglich!

Generell sind solche Termine zulässig, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Zunächst muss die Besichtigung dem Noch-Mieter mindestens 48 Stunden vorher vom Vermieter angekündigt werden. Dabei hat der Mieter natürlich ein Mitspracherecht. Ist er in dieser Zeit zum Beispiel auf der Arbeit, muss ein neuer Termin vereinbart werden. Der Vermieter darf weder einfach in Abwesenheit des Mieters in die Wohnung, noch muss sicher Letzterer extra freinehmen.

Grundsätzlich seien laut dem Deutschen Mieterbund zwei Termine in der Woche vertretbar, wobei keine Massenbesichtigungen organisiert werden dürfen. Eine Besichtigung mit zwei oder drei Interessenten an einem Samstagnachmittag sei jedoch durchaus möglich und vertretbar.

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