Mieten & Vermieten

Urteil: Keine Mietminderung bei auf Putz verlegten Elektrokabeln

cc by flickr/ Markus Rödder

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Wegen etlicher großer und kleiner Mängel haben Mieter das Recht die Miete zu mindern. Es gibt jedoch natürlich auch einige Fälle, in denen dies mehr oder weniger Ansichtssache ist, weshalb sich etliche Gerichte immer wieder mit der Thematik beschäftigen müssen. So berichtet zum Beispiel die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ über ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, nach dem auf Putz verlegte Kabel nicht unbedingt ein Grund für eine Mietminderung sein müssen.

Konkret ging es dabei um einen Mieter, der eine Mieterhöhung nicht akzeptieren wollte. Als Grund nannte er einige Mängel, darunter auch Elektrokabel, die nicht unter dem Putz verlegt waren. Jedoch verliefen sie in diesem Fall an einer Seite der Decke entlang und waren zusätzlich durch eine gestrichene Holzleiste verdeckt.

Dies sahen die Richter am Ende jedoch nicht als Mangel an, da die Elektroinstallation auf diesem Weg fast schon unsichtbar sei, obwohl die Kabel über dem Putz verlegt wurden. Es kommt also unter anderem auch auf die Optik an. In solch einem Fall sind die Kabel jedenfalls kein Grund für eine Mietminderung.

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