Mieten & Vermieten

Kuriose Fälle vor Gericht: Kein Schadenersatz aufgrund von Sturmklingeln

cc by flickr/ Horst Schulte

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Bei so manch einem Fall staunt man immer wieder, weshalb Menschen vor Gericht ziehen. Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern sind hier ein gutes Beispiel. So berichtet die Deutsche Anwaltauskunft über ein Urteil des Amtsgerichts München, bei dem eine Mieterin sich weigerte die Wohnung zu räumen und stattdessen aufgrund von Sturmklingeln die Vermieterin verklagte.

Konkret hatte in dem Fall eine Vermieterin Streit mit einer Mieterin. Letztere wurde schließlich aufgrund von Mietrückständen fristlos gekündigt. Die Mieterin weigerte sich jedoch die Wohnung zu räumen und verschanzte sich nahezu darin. Die Tochter der Vermieterin versuchte ihr immer wieder persönlich Schreiben zu überreichen. Da die Mieterin die Tür nicht öffnete, klingelte sie mehrmals Sturm.

Anstatt irgendwann das Feld zu räumen, sagte die Mieterin, dass der auf diese Weise entstandene psychische Druck sie schwer belasten würde und ihr deshalb Schadenersatz in Höhe von 15.000 Euro zustehe. Wie so manch einer bereits erwartet hat, lehnten die Richter ab und erklärten die fristlose Kündigung für wirksam. Die Frau muss nun also die Wohnung räumen. Dabei betonten die Richter zudem, dass das Übergeben von Schriftstücken an der Wohnungstür kein Eingriff in die Privatsphäre ist und auch Sturmklingeln falle nicht darunter. Die Frau hätte die Tür ja auch einfach öffnen können.

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