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Gartenhäuser – Rückzugsort im Grünen

Gartenhaus

Gartenhaus

Ob großer oder kleiner Garten, ein Gartenhaus ist einfach ideal für die verschiedensten Zwecke. Je nach Größe lässt es sich als Gerätehaus nutzen oder als Gartenmittelpunkt für gemütliches Beisammensein. Meist als Bausatz zu kaufen, muss vorher überlegt werden wie das Gartenhaus genutzt und wo es hingestellt wird. Ab einer bestimmten Größe sind Gartenhäuser genehmigungspflichtig und soll es an der Grenze zum Nachbargrundstück aufgestellt werden, muss dieser einverstanden sein.

Ein Gartenhaus für gemütliche Stunden

Das Gartenhaus als Rückzugsort zur Entspannung oder als Treffpunkt für Familie und Freunde zu gemütlichen Kaffeestunden oder Grillabenden ist sehr beliebt. Liebevoll ausgestaltet und mit bequemen Gartenmöbeln eingerichtet, wird es zu einem Ruhepol in der Hektik des Alltags. Für diese Nutzung braucht das Gartenhaus eine bestimmte Größe, doch dafür gibt es genügend Angebote in den unterschiedlichsten Ausführungen. Da ist vom kleinen Gartenhaus, das nur der Aufbewahrung von Gartenmöbel und -geräten dient, bis zur gut eingerichteten „Gartenvilla“ alles möglich. In Baumärkten, im Internet und im Holzfachhandel kann man sich vorab informieren, was für den eigenen Garten infrage käme.

Die verschiedenen Gartenhaustypen

Grundsätzlich sollte beim Kauf eines Gartenhauses von der Größe des Gartens und dem Nutzungszweck ausgegangen werden, denn danach richten sich Grundfläche, Höhe, Wandstärke, Dach, wieviele Fenster und ob eventuell gar ein Fundament benötigt wird. Wird das Gartenhaus zum Aufenthalt darin genutzt, sollte es eine Mindestgröße von 300×300 cm haben. In dieser Größe hat es meist eine Doppeltüre mit oder ohne Fenstereinsatz, 1-2 Fenster und ein kleines Vordach. Größere Häuser haben ebenfalls Doppeltüren, aber immer mit Fenstereinsatz, außerdem sind die Grundrisse in den Formen unterschiedlich. So gibt es Gartenhäuser mit Terrassenvorbau, mit angebautem Geräte- oder Fahrradschuppen und sogar in Fünfeckform. Als Material dient Massivholz, unbehandelt oder druckimprägniert, in Wandstärken von 28-70 mm. Als Dachform bieten sich Sattel- und Pultdächer an, die entweder mit Dachpappe oder mit Dachschindeln versehen sind. Verschiedene Details wie Sprossenfenster und -türen sowie größere Vordächer hängen vom jeweiligen Modell ab. Alle diese Gartenhäuser werden als Bausatz zum selbständigen Zusammenbau geliefert. Einen guten Überblick bekommt man beispielsweise bei http://www.gartenhaus.edingershops.de/ oder auch in den meisten Baumärkten.

Rechtliches für Gartenhäuser
Ob für den Bau des Gartenhauses eine Genehmigung eingeholt werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Oft gibt es sogar noch kommunale Satzungen dazu. Hier sollte man sich vorher unbedingt bei der zuständigen Baubehörde erkundigen. Diese gibt auch Auskunft darüber wie groß der Mindestabstand zum Nachbargrundstück sein muss. Kleinere Geräteschuppen dürfen meist ohne Genehmigung aufgebaut werden. Beim Bau auf die Grenze, muss jedoch das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden.

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