Kauf von Immobilien: 2-Wochen-Frist für Vertragsprüfung!

6. August 2012
By Nina
cc by flickr/ Images_of_Money

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Trotz aktuell steigender Immobilienpreise hält die Kauflaune der Deutschen in Sachen Immobilien aufgrund historisch niedriger Zinsen weiter an. So entschließen sich jedoch viele leider Hals über Kopf für einen Kauf, ohne die möglichen Folgen zu überdenken und entsprechenden Beratungen in Anspruch zu nehmen. Daher weist der Verein Wohnen und Eigentum in Bonn auf ein paar wichtige Rechte hin.

Generell müssen Käufer einer Immobilie oder Baukunden die entsprechenden Vertragspapiere zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin beim Notar erhalten. So lange haben sie Zeit, die Vertragsunterlagen genau zu überprüfen beziehungsweise von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Ein separater Beratungstermin zu eventuellen Fragen oder Unklarheiten beim Vertrag gehört laut den Experten zur Pflicht des Notars und verursacht zudem keine extra Kosten! Dieser Termin, der nicht im Zusammenanhang mit der eigentlichen Beurkundung steht, bietet eine gute Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Bei Fragen sollte er unbedingt wahrgenommen werden.

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